Ischler Ache
Täter zerstören Biberdamm in Eggstätt - Polizei hilft dem geschützten Tier

13.04.2022 | Stand 21.09.2023, 1:04 Uhr

Der intakte Biberdamm vor seiner Zerstörung. −Foto: Polizei

Unbekannte haben in der vergangenen Woche am Fließgewässer Ischler Ache in der Gemeinde Eggstätt (Landkreis Rosenheim) einen Biberdamm entfernt - die Polizei ermittelt, da es verboten ist, die Ruhestätten des Bibers zu zerstören.

Im Tatzeitraum von Dienstag bis Mittwoch letzter Woche entfernten bisher unbekannte Täter unerlaubt einen großen Teil eines Biberdammes an der Ischler Ache, Gemeinde Eggstätt. Durch die massive Zerstörung und den dadurch viel zu niedrigen Wasserstand ist die Schutzfunktion des Dammes zu der ca. 100 Meter flussaufwärts zugehörigen Biberburg verloren.

Der Biber genießt höchsten Schutz

Für den Biber ist es wichtig, dass der Eingang zum Bau unter Wasser und damit vor Feinden geschützt liegt. Außerdem frieren die tiefliegenden Eingänge im Winter nicht zu. Der Biber ist laut der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als streng geschützte Art gelistet und genießt dadurch den höchsten Schutzstatus.

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Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Wer gegen dieses Zugriffsverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer vorsätzlich handelt, erfüllt den Tatbestand einer Straftat. Hinweise zu dem Biber-Verbrechen an die Polizei Prien unter der Tel. 08051/9057-0.

− jed