Im Streit um Werbeplakate für eine sogenannte Tribute-Show stehen die Chancen für Sängerin Tina Turner auch vor dem Bundesgerichtshof schlecht.
In einer ersten Einschätzung neige der Senat dazu, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für richtig zu erachten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag in Karlsruhe. Dieses hatte zugunsten des bayerischen Tourveranstalters entschieden, der die Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story" produziert.
Lesen Sie dazu auch:
- "Zu ähnlich": Sängerin Tina Turner verklagt Passauer Veranstalter
In einer ersten Einschätzung neige der Senat dazu, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für richtig zu erachten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag in Karlsruhe. Dieses hatte zugunsten des bayerischen Tourveranstalters entschieden, der die Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story" produziert.
Es geht um die Frage, ob die Tina-Turner-Darstellerin auf den Plakaten dem Original zu ähnlich sieht und der Eindruck erweckt wird, die 81-Jährige selbst habe etwas mit der Show zu tun. Ein Urteil will der Gerichtshof erst später verkünden.
− dpa