Bundespolizei Flughafen München
Strafe nur zum Teil bezahlt

14.09.2021 | Stand 20.09.2023, 22:59 Uhr

So schließt sich der Kreis. Bundespolizisten in Freilassing hatten ihn damals erwischt und angezeigt, Bundespolizisten im Erdinger Moos haben ihn nun wieder erwischt und seine Reisekasse um 2.000 Euro erleichtert. Ein 26-jähriger Salzburger war beim Verstoß gegen das Waffengesetz an der deutsch-österreichischen Grenze erwischt und von einem Richter in Laufen am Inn zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Irgendwann ist ihm wohl das Geld aus- oder die Lust auf die Überweisungen vergangen. Erst noch reuig bezahlt, blieben seine anfänglichen Zahlungen an die Justizkasse dann aber aus. Daher hatte die bayerische Justiz nach dem Österreicher gesucht. Kurz vor seinem Abflug nach Bari hat sich der Gesuchte am Montag (13. September) im Fahndungsnetz der Bundespolizei verfangen.
Der 26-Jährige war im Februar dieses Jahres wegen eines Verstoßes gegen das bundesdeutsche Waffengesetz zu 4.000 Euro Geld- oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Nachdem das Urteil einen Monat später Rechtskraft erlangt hatte, hatte der Verurteilte wohl mit dem Gericht Ratenzahlung vereinbart und offenbar gut die Hälfte des geforderten Betrags abgestottert. Nach etwa drei Monaten waren die Zahlungen jedoch aus- und restliche 1.976,50 Euro an Justizschulden übriggeblieben. Der säumige Zahler war offenbar für die bayerische Justiz auch nicht mehr greifbar. Daher schrieb die Staatsanwaltschaft Traunstein den Untergetauchten Anfang Juni dieses Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung aus. Laut aktuellem Haftbefehl hatte der Gesuchte noch eine Reststrafe von eben diesen 1.976,50 Euro plus 147 Euro für die Verfahrenskosten zu bezahlen oder ersatzweise 19 Tage Haft abzusitzen.
Nachdem Bundespolizisten am Münchner Flughafen den Mann aus der Mozartstadt jetzt am Gate seines Fluges in die apulische Hauptstadt verhaftet hatten, zeigte er sich gleich zahlungswillig und übergab den fälligen Restbetrag an die Bundespolizisten. So konnte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Wache auch wieder verlassen.