Neue Vorschriften
Städtebund: Energiespar-Regeln der Regierung teils nicht überprüfbar

25.08.2022 | Stand 25.08.2022, 9:27 Uhr

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. −Foto: dpa

Die Kommunen sehen sich außerstande, alle beschlossenen Energiesparregeln der Bundesregierung auf deren Einhaltung zu überprüfen.



„Ob Türen rund um die Uhr immer geschlossen sind, werden wir nicht kontrollieren können“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. Am Ende komme es immer auf die Vernunft der Menschen an.

Beleuchtungskontrolle funktioniert

Bei der Beleuchtung der Geschäfte sei der Kontrollaufwand dagegen gering und die Überprüfung damit einfacher. Jeder Ordnungsbeamte sehe abends, ob Licht brenne, sagte Landsberg. Der Verbandschef wandte sich zugleich gegen eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung während der Dunkelheit. „Wir wollen keine völlig dunklen Städte.“ Das wollten die Bürger auch nicht, „weil sie dann Angst haben“. Eine Restbeleuchtung sei auch in der Nacht unverzichtbar. Die Regierungspläne sehen bisher allerdings auch nichts Gegenteiliges vor.

Ab dem 1. September gelten in Deutschland zahlreiche Maßnahmen zum Energiesparen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die entsprechende Verordnung, die unter anderem vorsieht, dass Einzelhändler die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten, Leuchtreklame ab 22.00 Uhr untersagt ist und Denkmäler nicht angestrahlt werden. Am Arbeitsplatz sollen 19 Grad Celcius Raumtemperatur ausreichen, in öffentlichen Gebäuden bleiben die Flure kalt. Weitere Vorschriften sollen am 1. Oktober in Kraft treten.

− afp