Schritt in Richtung Normalität
Staatskanzleiminister Herrmann zu den Corona-Lockerungen in Bayern

30.09.2021 | Stand 21.09.2023, 7:02 Uhr

Es ist wieder soweit: Volksfeste dürfen wieder stattfinden, ebenso Christkindlmärkte unter freiem Himmel. Das hat das Kabinett gestern beschlossen. −Foto: dpa

Im sogenannten "Umlaufverfahren" - also nicht durch eine Präsenz- oder Videozusammenkunft, sondern auf dem schriftlichen Weg - hat das Bayern-Kabinett die bis Ende September befristete Corona-Verordnung für den Oktober verlängert.

Grund war, dass sich insbesondere Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder den Termin für etwaige Gespräche in Berlin freihalten wollte.



Im Zuge der Verlängerung der Laufzeit der Corona-Verordnung wurden allerdings einige - bereits angekündigte - Neuerungen rechtlich auf den Weg gebracht. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) verkündete sie am Donnerstag bei einem Journalistentreffen im nahegelegenen Münchner Hofgarten.

So entfällt ab kommendem Montag die Maskenpflicht im Schulunterricht, bei Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung - "und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird", heißt es in einem Papier der Staatskanzlei.

Lang ersehnt, nun endlich wieder möglich: Laute Musik, Tanz ohne Abstand, Getränke am Tresen, und das Ganze ohne Maske - ab heute dürfen Clubs und Diskotheken (und Bordelle) wieder öffnen, und zwar ohne Kapazitätsbeschränkungen. Dabei gilt allerdings das Modell "3G-Plus", wie Herrmann sagt. Gäste müssen entweder geimpft oder genesen sein, Zutritt haben zudem Getestete - allerdings zählt nur ein negativer PCR-Test. "Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen", heißt es in dem Papier. Herrmann zufolge seien die Bedingungen zu kontrollieren - 5000 Euro zahle ein Betreiber, der sich nicht an die Regeln halte, 250 Euro ein Gast.

3G und die "sonstigen allgemein geltenden Regelungen"

Grünes Licht gibt es auch für Volksfeste und öffentliche Festivitäten - das bisherige Verbot entfällt. Allerdings gelten 3G und die "sonstigen allgemein geltenden Regelungen" wie etwa für die Gastronomie im Bierzelt.

Auch Weihnachts- und Christkindlmärkte unter freiem Himmel werden - vorbehaltlich der Entwicklung der Infektionslage - in diesem Jahr wieder möglich sein, versicherte Staatskanzleiminister Herrmann. Details würden bei einem runden Tisch im Wirtschaftsministerium am 12. Oktober geklärt. Wo und wie genau sich ein Weihnachts- und Christkindlmarkt von einem Winter- oder Wochenmarkt oder gar dem Treiben auf einem Volksfest unterscheidet, vermochte Herrmann am Donnerstag nicht zu sagen. Derlei solle eben bei einem runden Tisch geklärt werden.

Corona-Lage insgesamt sei in Bayern in "stabilen Seitwärtsbewegung"

Nicht zu sagen vermochte Herrmann auch, warum die - nun ausgesprochen freizügigen - Bedingungen für die lang angekündigte Freigabe für Clubs und Bars nicht eher kamen. Vielerorts, so heißt es, hätten sich die Bar- und Diskotheken-Betreiber gerne früher darauf eingestellt.

Die Corona-Lage insgesamt sei in Bayern in einer "stabilen Seitwärtsbewegung", so Herrmann. Stand Donnerstag habe es 2387 neue Fälle gegeben - in der Vorwoche seien es 1990 gewesen, "ein gewisser Anstieg". Die Corona-Ampel stehe dennoch "in allen Bereichen auf grün", so Herrmann. Grund: Innerhalb der vergangenen sieben Tage seien pro 100.000 Einwohner 262 wegen Corona ins Krankenhaus gekommen - erst ab einem Wert von 1200 würde die Ampel auf Rot springen. Was die Intensivplätze in den Krankenhäusern angeht, liegt die Zahl bei 252 - Rot würde die Ampel ab 600. Insgesamt habe die Inzidenz am Donnerstag bei 86,4 gelegen, so Herrmann. Zur Wahrheit gehöre auch: Die Inzidenz in Bayern unter den Geimpften liege lediglich bei 18,8, unter den Ungeimpften bei 194,6. "Impfen hilft - zum einen davor, schwer zu erkranken oder zu versterben, zum anderen davor, die Krankheit weiterzugeben", sagte Herrmann.