Passau
Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft für Messerattacke nach Party

19.08.2019 | Stand 20.09.2023, 2:37 Uhr

Die Staatsanwaltschaft fordert für den 20-jährigen Angeklagten sechs Jahre Jugendstrafe für heimtückischen Mordversuch. −Foto: Pierach

Für den Messerangriff auf einen Landsmann nach einer Party soll ein 20-jähriger Afghane nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sechs Jahre in Jugendhaft. Der Ankläger warf dem Mann in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Passau am Montag versuchten Mord vor. Der 20-Jährige habe heimtückisch gehandelt. Der Verteidiger des jungen Mannes forderte eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Verteidigung hingegen fordert maximal zwei Jahre Jugendstrafe und dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Die Verteidigerin Katrin Herzog begründete dies damit, dass der Angeklagte durch die sechsmonatige U-Haft das Unrecht der Tat schon vor Augen geführt bekommen habe. Auch habe es sich nur um eine massive, gefährliche Körperverletzung gehandelt. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinen letzten Worten bei seinem Opfer.

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Den Ermittlungen nach soll es bei einem Spiel unter Partyteilnehmern im Februar zum Streit zwischen den beiden Männern gekommen sein. Daraufhin ging der nun Angeklagte heim, holte ein Messer, kehrte zur Party zurück und verließ die Wohnung des Gastgebers mit seinem späteren Opfer in Richtung Inn. Nach einem neuerlichen Streit soll er das Messer gezogen und dem 21-Jährigen in die Schläfe gestochen haben. Als sich eine Gruppe Studenten näherte, ließ er von seinem Opfer ab. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte den Angriff zugegeben und gesagt, er habe sich verteidigen wollen. Das Urteil soll am Dienstag gesprochen werden.

− cp/io