Viechtach
Sozialbetrug: Unternehmer kommt mit blauem Auge davon

20.09.2017 | Stand 20.09.2023, 6:59 Uhr


Weil der 50-jährige Inhaber einer Reinigungsfirma in mindestens 66 Fällen den Sozialkassen Beiträge vorenthalten haben soll, hat ihn das Amtsgericht in dieser Woche zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Dabei kamen dem Angeklagten mildernde Umstände zu Gute, denn mit diesem Urteil gilt er als nicht vorbestraft. Auf den Verzicht einer höheren Strafe hatte er während des Prozesses mehrfach gebeten, hätte eine eingetragene Vorstrafe doch erhebliche negative Auswirkungen für ihn und sein Unternehmen bedeutet.

Der ebenfalls mitangeklagte Vater hatte seine Strafe bereits akzeptiert. Nun stand sein Sohn vor Gericht, der Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben hatte. Der Unternehmer gab vollumfänglich zu, dass die ihm zur Last gelegten Anklagepunkte zutrafen.

Konkret soll er mehrere Arbeitnehmer nicht bei der Sozialversicherung angemeldet oder dazu unvollständige Angaben gemacht haben, woraus drei Krankenkassen Schaden von über 8500 Euro entstanden war. Zudem wurde ihm vorgeworfen, Angestellte als geringfügig Beschäftigte eingestellt zu haben, obwohl sie mehr Lohn als die erlaubten 450 Euro für ihren Minijob erhielten.
Auch soll der 50-jährige Lohnsplitting betrieben haben. Zusätzlich verdientes Geld, das über den maximalen Verdienst von 450 Euro hinausging, wurde auf die Namen weiterer Personen ausgestellt, die aber nie bei der Firma beschäftigt waren.

− cha

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