Der Bußgeld-Katalog
So teuer können die Corona-Verstöße in Bayern werden

16.11.2020 | Stand 21.09.2023, 22:41 Uhr

Wer sich nicht an die Corona-Regeln hält, wird zur Kasse gebeten. −Foto: dpa

Die Corona-Regeln sind streng - wer sich nicht daran hält, muss derzeit mit scharfen Konsequenzen rechnen. Aber wie teuer können Corona-Verstöße wirklich werden?

Die Polizei, die die Verstöße ja feststellt, ahndet sie nicht selbst - sondern gibt in der Regel eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige an das zuständige Landratsamt weiter. Das entscheidet dann über die Höhe des Bußgeldes - auf Grundlage des "Bußgeldkatalog Corona-Pandemie", der seit 2. November 2020 in Kraft ist.

Demnach gibt es eine lange Tabelle, in der Ordnungswidrigkeiten aufgelistet werden. Im Einzelfall können die Bußgelder von der zuständigen Behörde, in der Regel dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung, angepasst werden. "Bei Fahrlässigkeit sind die Regelsätze zu halbieren", heißt es. Eine Ermäßigung ist unter anderem auch möglich, wenn der Täter Einsicht zeigt oder noch minderjährig ist.

Ein Überblick:

- Wer sich mit Personen, die "nicht vom erlaubten Personenkreis" stammen, gemeinsam aufhält, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

- 150 Euro werden auch für Feiern auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen fällig.

- Wer falsche Kontaktdaten angibt, wir mit einem Bußgeld von 250 Euro belangt.

- Wer eine Veranstaltung oder Versammlung durchführt, die nicht genehmigt ist, wird mit 5000 Euro zur Kasse gebeten. Die Teilnahme an solch einer Veranstaltung kostet 500 Euro.

- Der Verstoß gegen die Maskenpflicht kostet 250 Euro.

- Legt ein Ladeninhaber oder sonstiger Betreiber einer öffentlichen Einrichtung kein Hygienekonzept vor, kostet das 5000 Euro.

- Werden Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchgeführt, werden 5000 Euro fällig. 150 Euro kostet es für Teilnehmer solcher Sportveranstaltungen.

- Einzelhändler oder Einkaufszentren, Dienstleistungsbetriebe oder Praxen, die nicht für die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Corona sorgen, müssen 5000 Euro bezahlen.

- Gastronomiebetriebe, die sich nicht an die vorgegebene Schließung halten, werden mit 5000 Euro zur Kasse gebeten, ebenso Hotelbesitzer oder Museen.

- Wer nach der Sperrstunde zwischen 22 und 6 Uhr alkoholische Getränke verkauft, muss 1000 Euro zahlen.