Corona-Zahlen, Impfungen, Tests
Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Straubing-Bogen sinkt

21.04.2021 | Stand 21.04.2021, 16:01 Uhr

−Symbolbild: Vincent Jannink/dpa

Nach 43 neu gemeldeten positiven Test auf das Coronavirus am Dienstag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Straubing-Bogen bei 253,2 (RKI, Stand Mittwoch, 0 Uhr).



In den Landkreis-Kliniken befinden sich sechs Personen aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in Behandlung auf den Intensivstationen. Auch ein weiterer Todesfall an beziehungsweise mit Covd-19 aus dem Landkreis wurde gemeldet (dies ist der 134.). In der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing wurden mittlerweile fast 45.000 Impfungen durchgeführt. Darüber informiert das Landratsamt am Mittwoch in einer Pressemeldung. Inklusive der Impfungen bei Hausärzten fanden bisher rund 35.500 Erst- und rund 9.300 Zweitimpfungen statt.



Landratsamt informiert über Impfbuchung



Wer einen Buchungslink zur Impfung erhält, kann unter Umständen trotzdem nicht sofort einen verfügbaren Termin buchen, so das Landratsamt weiter. Da etwas mehr Buchungslinks als freie Slots versendet werden, um den Impfstoff komplett verimpfen zu können, und keine unnötig freien Kapazitäten entstehen zu lassen, kann es vorkommen, dass trotz Buchungseinladung keine freien Termine angezeigt werden, wenn andere Personen schneller waren. Der Buchungslink ist laut Landratsamt aber länger gültig und es werden fortlaufend neue Slots freigeschaltet. In solchen Fällen einfach später am Tag oder in den nächsten Tagen erneut eine Buchung versuchen, rät das Landratsamt.


Durch die verlängerten Intervalle zur Zweitimpfung müssen die Zweitimpfungstermine bei Personen, bei denen das Intervall nach der Erstimpfung geändert wurde, händisch geändert werden, da das System BayIMCO dies derzeit noch nicht automatisch durchführt. In solchen Fällen kommt es zuerst zu einer Terminabsage und dann zu einer automatischen Neuterminierung. Dadurch sollte man sich dem Landratsamt zufolge nicht verwirren lassen.



Testungen von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen verlängert



Der Landkreis Straubing-Bogen hat angesichts des weiterhin über 100 liegenden Inzidenzwertes die Allgemeinverfügung zur Testung von Beschäftigten in vollstationären Einrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Altenheimen und Seniorenresidenzen bis 9. Mai verlängert, teilt das Landratsamt weiter mit.


Gemäß der 12. InfSchMV ist dies nötig, um notwendige Schutzmaßnahmen bei einer Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 zu treffen, da es die allgemeine Testpflicht für den oben genannten Personenkreis nicht mehr gibt. Beschäftigte in diesen Einrichtungen sind weiterhin verpflichtet, eine Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 an zwei verschiedenen Tagen pro Wochen, in denen sie zum Dienst eingeteilt sind, vorzunehmen.


Sofern in diesen Einrichtungen hinsichtlich der Schutzimpfung gegen das Coronavirus eine Impfquote von mindestens 60 Prozent der Beschäftigten und mindestens 75 Prozent der Bewohner vorliegt, ist eine Testung einmal pro Woche, in denen die Beschäftigten zum Dienst eingeteilt sind, ausreichend. Dies hat das Staatliche Gesundheitsamt Straubing-Bogen, das als Fachbehörde für den Landkreis örtlich zuständig ist, festgelegt. Zur Impfquote zählen nur Personen, die Erst- und Zweitimpfung erhalten haben.

− tka