Berchtesgaden
Schwarze Brüste nach Buttnmandllauf: Strafe für Sex-Nötigung

18.09.2017 | Stand 20.09.2023, 5:21 Uhr
Hannes Höfer

Strohbuttnmandl wie hier bei der "Unterauer Bass" sind zwar eindrucksvoll, sie auseinanderzuhalten ist, allerdings schwierig. In einem Prozess wegen sexueller Belästigung gegen Mitglieder der Schönauer "Bernei Bass"gab es nur eine Verurteilung. − Foto: Robert Rudolphi

War der 24-jährige Schönauer aus der "Bernei-Bass" Täter oder Retter? Tatsache ist, dass bei dem Brauchtumslauf am 5. Dezember 2016 in Berchtesgaden zwei junge Frauen massiv sexuell bedrängt wurden. Eine 24-jährige Erzieherin hatte nachher schwarze Brüste, eine 31-jährige Pädagogin eine schwarze Unterhose, beide waren geküsst und abgeleckt worden. Weil sich die Buttnmandln bis auf ein Mitglied in Schweigen hüllen, stand gestern lediglich ein Täter vor dem Laufener Schöffengericht. Der kam, weil nicht vorbestraft, mit einer Bewährung davon.

Die Gruppe aus Fell- und Strohbuttnmandln samt Gangal und Nikolaus hatte an diesem Nachmittag eine Jugendhilfeeinrichtung in Berchtesgaden aufgesucht. Nach dem offiziellen Teil ging es im Freien weiter. Dort war es passiert: "Tanzen, hüpfen, all das war noch okay", schilderte die Erzieherin, doch dann hat man sie auf eine Wiese gedrückt und einer hat sich auf sie gesetzt. "Er wollte mir die Zunge in den Mund stecken", berichtete die Frau, weil sie sich gewehrt habe, habe der Mann ihr das Gesicht abgeleckt. Ihr dann das T-Shirt bis unter die Brüste gezogen und unter den BH gegriffen. Das bestätigte auch die Pädagogin, die zu dem Zeitpunkt bereits neben ihr auf der Wiese lag. Ihr hatte man das Hemd aufgerissen, und ebenso an den Körper bis hinein in die Hose gefasst. Dieser Täter konnte, obwohl ein Verdächtiger benannt wurde, nicht ermittelt werden.

Die drei Richter entschieden auf neun Monate und eine dreijährige Bewährungszeit. Daneben hat der Verurteilte als "Denkzettel" 1000 Euro an die Erzieherin zu zahlen. "Auswüchse der besonderen Art, die mit Brauchtum nichts zu tun haben", sagte Hippler darüber. Der Vorsitzende bedauerte, dass der zweite Täter, der sich an der Pädagogin vergangen hatte, bislang nicht ermittelt werden konnte. Es gebe zwar einen dringenden Tatverdacht, aber keinen Tatnachweis. Bei dem 24-Jährigen mochten die Richter von einer einmaligen Entgleisung ausgehen. Hippler würdigte den Mut des einen Zeugen, während alle anderen zusammenhielten, um diese "ekelige und widerwärtige Tat", die für die Frauen belastend und erniedrigend gewesen sei, zu decken.

Mehr dazu lesen Sie im Reichenhaller Tagblatt/Freilassinger Anzeiger in der Ausgabe vom Dienstag, 19. September.