Corona-Pandemie
Schon geimpft und trotzdem in Quarantäne? Das sagt das Ministerium

17.03.2021 | Stand 22.09.2023, 2:51 Uhr

−Symbolbild: Kay Nietfeld/dpa

Ein Gericht in Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kontaktpersonen der Kategorie I auch dann in Quarantäne müssen, wenn sie schon gegen Corona geimpft sind. Gilt das auch in Bayern?

Die PNP hat beim Bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt. Ein Ministeriumssprecher bestätigte daraufhin, dass eine ähnliche Quarantäneregelung auch im Freistaat gilt. Grund hierfür sei, dass derzeit "keine ausreichenden Belege dafür vorliegen, dass Personen mit vollständigem Impfschutz nicht infektiös erkranken".



Nur eine Ausnahme bei Quarantäneregel

Das ist so auch in einer Allgemeinverfügung des Ministeriums festgeschrieben, in der sämtliche Vorschriften zur Quarantäne und Isolation festgeschrieben sind. Darin ist nur eine Ausnahme genannt, in der man sich als Kontaktperson 1 nicht mindestens 14 Tage isolieren muss: Wenn man bereits nachweislich mit dem Coronavirus infiziert war und diese Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Bei dieser Ausnahme gibt es aber wiederum eine Einschränkung: Wenn bei einem Corona-Infizierten der Verdacht besteht, dass er sich mit einer Virusvariante - etwa der britischen oder südafrikanischen bzw. brasilianischen Mutation- angesteckt hatte, muss die Person als Kontaktperson auf jeden Fall wieder in Quarantäne. Vor allem bei den Mutationen aus Südafrika und Brasilien bestehen weiterhin Sorgen vor einer geringeren Wirksamkeit der bisher zugelassenen Impfstoffe.

Muss Corona-Impfung aufgefrischt werden? Das sagt das RKI

Ob eine Corona-Impfung ein Leben lang ausreicht, ist laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) noch unklar. "Für die COVID-19-Impfstoffe liegen aktuell noch keine Daten vor, ob und ggf. in welchem Zeitabstand eine Auffrischimpfung notwendig sein wird", erklärt das RKI auf seiner Webseite. Das hänge von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Dauer des Impfschutzes nach der primären Impfserie, der Wirkweise des Impfstoffs, möglicher Immunitätsentwicklung gegen Impfstoffkomponenten oder der Wirksamkeit gegen neue Virusmutationen. "Bei vielen Standard- oder Indikationsimpfungen ist empfohlen, nach einem bestimmten Zeitintervall eine Auffrischimpfung zum Erhalt des Impfschutzes durchzuführen", fügt das RKI noch hinzu.