Schmerzhaft war ein Streit für den Ex-Mann einer Frau aus dem westlichen Landkreis Rottal-Inn ausgegangen. Nun Urteilte das Gericht, dass es sich bei dem Hodengriff um Notwehr handelte.
Perfekt manikürte und spitze Fingernägel – darauf legt eine 41 Jahre alte Frau aus dem westlichen Landkreis Rottal-Inn schon seit 20 Jahren Wert und im Frühjahr letzten Jahres dienten sie ihr sogar als eine Art Waffe: Weil ihr Ex-Mann sie infolge eines Streites angriff, packte sie ihn "in Todesangst" mit der Hand am Hoden und verletzte ihn mit den scharfen Krallen.
Für Richter Michael Pichlmeier handelte sie dabei in Notwehr und die am Amtsgericht Landshut ursprünglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagte Frau wurde freigesprochen. Mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hatten es die Prozessbeteiligten in der Verhandlung am Landshuter Amtsgericht zu tun: Die Staatsanwaltschaft legte der Frau zur Last, am Abend des 1. März 2019 ihren damaligen Ehemann mit der Hand fest am Hoden gepackt zu haben und ihn mit den Fingernägeln verletzt zu haben.