Bad Tölz/Traunstein
Schluss mit Schlauchboot-Partys auf der Isar - Vorbild für die Alz?

16.04.2019 | Stand 20.09.2023, 6:55 Uhr

Lustig ist es immer auf der Isar bei Schlauchbootstouren, hier ein Bild von Icking (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen) −Foto: dpa

Die Isar strömt - und auch das Bier: An heißen Sommertagen herrscht an dem Fluss von seinem Oberlauf bis nach München Hochbetrieb. Am Ufer steigen Grillfeste – und auf dem Wasser geht es in Schlauchbooten feuchtfröhlich flussabwärts. Auf den Wiesen zeugen leere Flaschen und Unrat von den Vergnügungen. Sogar die Schlauchboote, billig zum Einmalgebrauch gekauft, bleiben liegen. Das soll anders werden. Schlauchboot-, aber auch Kajak- und Kanufahrer müssen sich dieses Jahr auf neue Regeln einstellen.

Das Wildwasser darf im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nach einem Entwurf des Landratsamtes nur noch von 1. Juni bis 15. Oktober befahren werden – dabei gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Am Dienstag stellte Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) die Bootsfahrverordnung vor. Damit die Fahrt nicht zu trocken wird, zogen manche ein kleines Boot mit – für den Kasten Bier. Mit diesen Bier-Beibooten soll Schluss sein.

Die Verordnung untersagt das Anhängen von Booten ebenso wie Glasflaschen. Die Bootsfahrer müssen auch auf laute Musik für ihre Partylaune verzichten. Verstärker sollen verboten werden. Kinder bis zwölf Jahre müssen Schwimmwesten tragen und ab 20.30 Uhr bis morgens um 7 Uhr soll auf dem Fluss Ruhe herrschen: Nachtfahrverbot. Verstöße sollen mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet werden."Auf der Alz wird nicht so exzessiv gefeiert"


Auf der Alz zwischen Chiemsee und Altenmarkt (Lkr. Traunstein) bleibt alles beim Alten. Das heißt, das Befahrungsverbot bis 30. Juni bleibt bestehen, danach ist die Wasserstraße für die Partyfahrten geöffnet. "Man kann die Alz nicht mit der Isar vergleichen, dort wird so exzessiv gefeiert, das ist bei uns nicht der Fall", sagte Katharina Buchner, die stellvertretende Pressesprecherin des Landratsamtes Traunstein, auf Anfrage. Änderungen seien vorerst auch nicht angedacht und die Fahrerlaubnis ab Juli sei wegen der brütenden Vögel im Schutzgebiet festgeschrieben worden.
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