München
Schlangengift statt Chemotherapie: Vergleich fraglich

07.03.2021 | Stand 19.09.2023, 5:41 Uhr
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. −Foto: Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Der Vater eines inzwischen fünfjährigen Sohnes hat nach dem Tod seiner Lebenspartnerin deren Heilpraktikerin auf 170 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt - jetzt steht ein Vergleich über 45 000 Euro im Raum. Das Oberlandesgericht München habe diese Summe vorgeschlagen, sagte der Landshuter Maik Spiering und bestätigte einen Bericht der "Bild am Sonntag". Aber "ich lasse mir noch alle Optionen offen, in Absprache mit meinem Anwalt. Ich bin bereit, zum BGH zu gehen, wenn es wirklich nötig wäre", sagte er am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur.

Spierings Partnerin war an Krebs erkrankt, ließ sich aber von der beklagten Heilpraktikerin mit Schlangengift behandeln, brach die Strahlentherapie ab und starb kurz darauf, im Oktober 2015. Strafrechtliche Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt; Spierings Klage auf Schmerzensgeld hatte das Landgericht Passau abgewiesen. Einigen sich Spiering und die Heilpraktikerin nicht noch außergerichtlich, will das OLG München am 25. März ein Urteil verkünden.

Spiering sagte, das Gericht habe 30 000 Euro Schmerzensgeld für seinen Sohn vorgeschlagen, zahlbar in Raten bis zu dessen 21. Geburtstag. Er selbst solle 15 000 Euro für den Unterhalt des Kindes bekommen. Aber er wolle die Sache dieses Jahr endgültig abschließen.

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