Fauxpas auf den letzten Metern
Riesenwirbel um die Stimmabgabe von Unionskanzlerkandidat Laschet

26.09.2021 | Stand 12.10.2023, 9:57 Uhr

Armin Laschet und seine Frau beim Wählen: Beide haben ihre Stimmzettel falsch gefaltet. −Foto: Gambarini/dpa

Unionskanzlerkandidat Armin Laschet hat am Sonntag in seinem Wohnort in Aachen gewählt - und hat damit sofort wieder für Riesenwirbel gesorgt.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident gab am Vormittag kurz nach 11 Uhr seine Stimme für die Bundestagswahl ab. Laschet kam mit seiner Ehefrau Susanne zu dem Wahllokal in einer städtischen katholischen Grundschule.



Zahlreiche Medienvertreter verfolgten Laschets Gang zur Wahlurne im Wahllokal 4101 im Stadtteil Burtscheid, die Fotografen drücken ab, wollen den Moment für ganz Deutschland festhalten. Das Pikante: Als Laschet an die Urne tritt und seinen Stimmzettel einzuschmeißen, sind die Kreuzchen, die er so fein säuberlich gemacht hat, deutlich zu erkennen - der Stimmzettel ist falsch gefaltet.

Diskussion im Netz entbrannt

Schnell entbrennt eine Diskussion im Netz: Ist damit nicht das Wahlgeheimnis verletzt worden? Warum hat er seinen Stimmzettel nicht mit der Schrift nach innen gefaltet? Warum hat ihn keiner darauf hingewiesen? Und: Müsste nicht gerade er es eigentlich besser wissen?

Sicher, eine Überraschung ist das, was da auf Laschets Stimmzettel zu sehen ist nicht: Der 60-Jährige hat seine Erst- und Zweitstimme an die CDU verteilt. Trotzdem hat er damit gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen.

"Wahlvorstand hätte das beanstanden müssen"

Auf der Homepage des Bundeswahlleiters heißt es ganz klar: Der Wähler müsse den Stimmzettel "in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist". Sollte die Stimmabgabe erkennbar sein, müsste der Wahlvorstand den Wähler zurückweisen. Normalerweise wird im Wahllokal darauf hingewiesen, wie der Zettel gefaltet werden muss.

"Der Wahlvorstand hätte das beanstanden müssen. Aber jetzt ist es zu spät", weiß der Verfassungsrechtler Professor Walther Michl der "Bild"-Zeitung. Man könne nun nicht einfach einen anderen Stimmzettel mit zwei CDU-Stimmen aus der Urne herausziehen und die Bundestagswahl werde wegen dieser einen Stimme nicht für ungültig erklärt werden.