Wie die Stadt Regensburg mitteilt, werden die Maskenpflicht und das Alkoholverbot auf zahlreichen öffentlichen Plätzen verlängert. Grund dafür sind die anhaltend hohen Infektionszahlen.
Die Stadt hat am Montag eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag in Kraft tritt. Darin ist festgelegt, dass auch weiterhin auf belebten Plätzen eine Maskenpflicht gilt. Betroffen davon sind die Fußgängerzonen, verschiedene Plätze und Gassen sowie drei Brücken. An welchen Orte konkret Maskenpflicht gilt, ist im Bild zu sehen bzw. in der Allgemeinverfügung nachzulesen. Masken müssen jedoch nur zwischen 6 und 24 Uhr getragen werden.
Auch das bereits bestehende Alkoholverbot wird von der Stadt verlängert. Demnach dürfen am Bismarckplatz, am Neupfarrplatz, am Domplatz und am Haidplatz weiterhin keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.
− pnp
Die komplette Allgemeinverfügung kann auf der Website der Stadt Regensburg abgerufen werden.