Amtsgericht München
Prozess um Uhrmacherhäusl: Gentrifizierung oder Hetzjagd?

02.05.2022 | Stand 20.09.2023, 23:56 Uhr
Das 2017 abgerissene Uhrmacherhäusl in München. −Foto: Foto: BLfD/Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege/dpa/Archivbild

Rund fünf Jahre nach dem Abriss des denkmalgeschützten Uhrmacherhäusls in München ist der Bauskandal wieder ein Fall für das Gericht. Am Amtsgericht München geht es um die Frage, ob dem Käufer des Hauses und dem Bauunternehmer, der das Haus - angeblich versehentlich - abriss, strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die Vorwürfe: Nötigung und sogenannte "gemeinschädliche Sachbeschädigung", ein nicht ganz alltäglicher Straftatbestand.

Das Uhrmacherhäusl beschäftigt Anwohner, Denkmalschützer und die Politik schon seit Jahren. Es gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung im Stadtteil Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde, und stand unter Denkmalschutz - bis im Herbst 2017 der Bagger kam, um den es nun im Prozess geht.

"Hierbei sollte für Dritte der Eindruck entstehen, dass das bauliche Vorgehen (...) ein Versehen war", sagte die Staatsanwältin, die davon ausgeht, dass dieses "Versehen" eben alles andere als das war, sondern pure Absicht.

Diese Vorwürfe weisen die beiden Angeklagten zu Prozessbeginn am Montag zurück. "Es hat keinen Auftrag zum Abriss gegeben", heißt es von der Verteidigung des Käufers, der sich selbst am ersten Verhandlungstag nicht zur Sache äußern will.

Der Mann werde "zum Sündenbock" für die Gentrifizierung in München gemacht, sagt sein Anwalt, spricht von Hetzjagd und Fegefeuer. "Er ist eben kein Immobilienhai, sondern erwarb das Uhrmacherhäusl, um nach Sanierung selbst einzuziehen." Warum dann in Bauplänen, die dem Gericht vorliegen, immer wieder von mehreren Wohneinheiten die Rede ist, von getrennten Stromzählern - das sind am ersten Prozesstag noch unbeantwortete Fragen.

Der Abriss des Häuschens sei "ein Unfall" gewesen, sagt der zweite Verteidiger. "Nicht mehr und nicht weniger." Sein Mandant sei ungerechtfertigterweise als "Sinnbild zügelloser Profitgier gebrandmarkt" worden. Es sei zwar durchaus lobenswert, wenn sich "die Zivilgesellschaft gegen ungebremstes Spekulantentum" zur Wehr setze. Aber: "Dies darf nicht zulasten der Unschuldsvermutung gehen."

Mieterschützer haben eine ganz dezidierte Meinung in der Sache: "Der Fall zeigt deutlich, wie rabiat es auf dem Münchner Mietmarkt zugeht", sagt Simone Burger, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins München. "Profit steht über allem, auch den Interessen der Mieter." Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte nach dem Abriss erklärt, man könne "Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen".

In dem Verfahren geht es auch um den Umgang des Käufers mit den früheren Mietern des Hauses. Er soll sie rausgeekelt haben, indem das Wasser abgedreht, der Strom abgeschaltet, die Haustür ausgehängt und Dachziegel entfernt wurden, damit es hineinregnet. Auch für diesen Vorwurf verlangt die Verteidigung schon direkt zu Prozessbeginn Freispruch.

Ihr Mandant habe den als mutmaßlichen Komplizen angeklagten Unternehmer nicht mit dem Abriss beauftragt. Der Mann allein sei für "das tragische Unglück" verantwortlich. Grund sei eine psychische Ausnahmesituation, "ein Aussetzer". Der Unternehmer selbst spricht vor Gericht von verschiedenen Versehen. So habe seine Frau den Bagger, der für eine Baustelle bei Stuttgart vorgesehen gewesen sei, versehentlich nach Giesing liefern lassen. Und auch seine Mitarbeiter seien aus Versehen nach München gefahren - und nicht nach Baden-Württemberg.

Er habe den Auftrag übernommen, weil seine Firma finanzielle Schwierigkeiten gehabt habe. Dass im Uhrmacherhäusl noch Mieter wohnten, will er erst jetzt, kurz vor dem Prozess erfahren haben.

Wie kompliziert das alles ist, zeigt nicht nur die Tatsache, dass es erst knapp fünf Jahre nach dem Fall zum Prozess kommt, sondern auch daran, dass das Amtsgericht schon jetzt Termine bis in den Sommer hinein anberaumt hat. Das Urteil könnte möglicherweise am 18. Juli fallen.

Aber wie auch immer dieses Verfahren nun ausgeht - eins ist schon jetzt klar: Der Käufer muss das Uhrmacherhäuschen mit seinen historischen Gebäudemaßen wieder aufbauen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) im vergangenen Jahr entschieden.

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