Corona-Pandemie
Präsenzgottesdienste in Bayern bleiben zu Ostern erlaubt

24.03.2021 | Stand 21.09.2023, 22:26 Uhr

Der Bamberger Dom. −Foto: Nicolas Armer/dpa

Gläubige in Bayern müssen zu Ostern nicht auf den Besuch einer Kirche oder einer Synagoge verzichten.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stellte am Mittwoch nach einem Gespräch mit Vertretern der christlichen Kirchen und dem Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in München klar, "dass sich an der Möglichkeit der Präsenzgottesdienste nichts ändert". Im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung könnten Ostergottesdienste stattfinden, sie sollen "weiterhin uneingeschränkt zulässig" sein.



Zwar empfehle die Staatsregierung den Gemeinden, digitale Formate anzubieten und auszuweiten. Aber: "Wir wollen da überhaupt keinen Druck ausüben." In dieser Strategie bestehe "Einvernehmen" zwischen der Staatsregierung und den Religionsgemeinschaften, sagte Herrmann. Die Kirchen hatten zuvor kritisiert, dass sie von der Bitte von Bund und Ländern, an Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, überrascht worden seien.

Bitte um virtuelle Gottesdienste

In dem Beschlusstext, auf den sich Bund und Länder in der Nacht zu Dienstag nach zwölfstündigen Beratungen verständigt hatten, heißt es mit Blick auf die Ostertage: "Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen." Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte den gesamten Beschluss in der Nacht federführend mit verhandelt.

Und auch im Beschluss des bayerischen Kabinetts vom Dienstag heißt es: "Die Religionsgemeinschaften werden dazu aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur virtuell durchzuführen." In der Nacht auf Dienstag hatten sich Bund und Länder zudem auf eine verlängerte Osterruhe mit einem Herunterfahren weiter Teile des wirtschaftliches Lebens verständigt. Inzwischen hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) diese Pläne wegen Umsetzungsproblemen wieder gestoppt.

− dpa