Berchtesgadener Land
Polizist sucht Partnerin über Dienstnetzwerk – 1500 Euro Bußgeld

26.01.2020 | Stand 19.09.2023, 22:11 Uhr

Weil ein Polizist die Dienstnetzwerke für eine private Recherche nutzte, muss er 1500 Euro zahlen. −Symbolfoto: dpa

In seinem Interesse an einer Frau ging ein Polizist aus dem Berchtesgadener Land zu weit. Er recherchierte über sie in den Dienstnetzwerken. Das ist nicht zulässig. Ein Strafverfahren gegen den Beamten war eingestellt worden, was blieb ist eine Ordnungswidrigkeit. 1500 Euro sollte der Polizist als Geldbuße dafür hinlegen. Dagegen legte er Einspruch ein. Erfolglos, wie sich am Amtsgericht Laufen zeigte.

"Er war von Anfang an geständig", erklärte Rechtsanwalt Frank Starke für seinen Mandanten, dessen Bußgeldhöhe seiner Ansicht nach "Luft nach unten" aufweise. Und zwar, weil der Beamte erstens mit der neunmonatigen Verfahrensdauer bereits stark belastet worden sei und zweitens gemeint habe, er dürfe "verdachtsunabhängig" Informationen einholen.

Frank Starke bat um eine Reduzierung der Bußgeldhöhe auf 1000 Euro, denn schon das sei für einen Polizeibeamten viel Geld. "Diese Tat ist nicht nichts", ordnete Richterin Dr. Elisa Frank den Vorwurf juristisch ein. "Geben wir uns einen Ruck", appellierte Anwalt Frank Starke an die Beteiligten und bot 1200 Euro an. "Wir fangen hier nicht an zu schachern", lehnte Richterin Frank diese Diskussion mit Verweis auf die ohnehin strafrechtliche Abschwächung ab. Denn: "Es blieb am Ende nur bei einer Ordnungswidrigkeit." Der Polizeibeamte und sein Anwalt nahmen schließlich den Einspruch zurück.

− höf



Den ganzen Artikel lesen Sie im Reichenhaller Tagblatt/Freilassinger Anzeiger am Montag, 27. Januar.