Hauzenberg/Raßreuth
Polizei löst Feier mit sechs Minderjährigen auf

07.04.2021 | Stand 22.09.2023, 3:25 Uhr

−Foto: Angelika Warmuth/dpa

Sechs Minderjährige haben in einer Hütte in der Nähe von Raßreuth (Landkreis Passau) gefeiert und Alkohol getrunken – so lange, bis die Polizei ihrem Treiben ein Ende bereitet hat.

Den Hinweis auf die Feier, die bereits Ende März stattgefunden hatte, erhielt die Polizei in Hauzenberg gegen 20.15 Uhr aus der Bevölkerung. Demzufolge war das Ganze schon am Nachmittag losgegangen.

Sechs Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 15 Jahren aus Hauzenberg und Büchlberg hatten sich in der selbstgezimmerten Unterkunft am Waldrand zusammengesetzt. Die vier Jungen im Alter von 13 bis 15 Jahren aus dem Raum Hauzenberg und zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen aus Büchlberg tranken bei dem Treffen auch Alkohol. Überdies, so berichteten die Zeugen, hätten sie laut gesungen und gegrölt.

Die Polizei löste die Feier auf und verständigte die Eltern der Minderjährigen. Zwei Teilnehmer der Party waren deutlich alkoholisiert: Ein 13-Jähriger hatte gut über ein Promille und ein 15-Jähriger wies knapp ein Promille auf. Die Feier hat für alle noch ein Nachspiel. Weil bei dem Treffen in der Hütte die Corona-Vorschriften missachtet wurden, werden die Beteiligten angezeigt. Zusätzlich wurde das Jugendamt über die Sache informiert.

Wie die Polizei mitteilt, wurde der Sachverhalt zwischenzeitlich mit dem Landratsamt Passau abgeklärt. Demnach müssen die jugendlichen Beteiligten mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Denn, so teilt die Pressestelle des Landratsamtes Passau auf PNP-Anfrage mit, auch gegen Kinder beziehungsweise Jugendliche könne nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ab dem 14.Lebensjahr ein Bußgeld verhängt werden.

"Der Regelbußgeldsatz für Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt bei 250 Euro. In Ausübung unseres pflichtgemäßen Ermessens wenden wir bei Minderjährigen nicht den vollen Regelbußgeldsatz an. Je nach Lebensjahr setzen wir in den meisten Fällen ein reduziertes Bußgeld in Abhängigkeit vom Alter fest", heißt es dazu weiter. Die Untergrenze liege bei 80 Euro.

− cmo