Augsburg
Politikerin mit Pferdehintern verglichen - Geldstrafe für Polizisten

01.07.2021 | Stand 01.07.2021, 15:30 Uhr

−Foto: Arne Dedert/dpa

Welche herablassenden Äußerungen darf ein Polizist öffentlich im Internet über Politiker verbreiten? Mit solchen Fragen musste sich am Donnerstag das Amtsgericht Augsburg befassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Augsburger Polizeioberkommissar unter anderem wegen mehr als zwei Dutzend Fällen der Volksverhetzung angeklagt. Doch in den allermeisten Fällen bekam der 53-Jährige einen Freispruch.

Nur wegen einer Beleidigung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) wurde er zu einer Geldstrafe von 4400 Euro verurteilt. Der Beamte hatte das Gesicht der ebenfalls aus Augsburg stammenden Grünen-Politikerin mit einem Pferdehintern verglichen. "Das geht zu weit", entschied Richterin Rita Greser.

Weitere Beiträge von Meinungsfreiheit gedeckt

Die anderen von dem mittlerweile suspendierten Polizisten im Jahr 2019 geposteten Text- und Bildbeiträge auf Facebook sah Greser von der Meinungsfreiheit gedeckt. "Das ist alles nicht schön. Man sollte sich zurückhalten mit solchen Äußerungen, aber es ist keine Straftat", sagte sie im Urteil.

Der Polizist hatte sich insbesondere auf die Grünen eingeschossen. Eine ganze Reihe von Spitzenpolitikern der Partei hatten Strafantrag gestellt – darunter Roth. "Ein Polizist, der im Netz Hass verbreitet und die Würde und Persönlichkeitsrechte von anderen verletzt, muss sich vor dem Gesetz verantworten", sagte die Bundestagsabgeordnete.

So hatte der Beamte auch den Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Anton Hofreiter bei der Diskussion um höhere Benzinpreise verunglimpft, als er von "Arschlöchern" schrieb. Greser befand, solche Äußerungen müssten Politiker hinnehmen. Außerdem sei der Umgang der Politiker untereinander ja auch nicht zimperlich, betonte die Richterin. Sie fand es dennoch "bedenklich, wie Sprache verroht".

Verteidiger: "Geschmacklos", aber keine Volksverhetzung

Die Richterin hatte ebenso wie Verteidiger Walter Rubach etliche Urteile bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht bemüht, um darzulegen, was in Deutschland alles gesagt werden darf. Außer den Grünen waren reihenweise Flüchtlinge, Schwarze und Muslime Ziel des Polizisten. Immer wieder stellte er es so dar, als bekämen Asylbewerber in Deutschland das Geld hinterhergeworfen.

"Neidkultur ja, aber keine Volksverhetzung", sagte dazu Rubach, der ebenfalls die Beiträge seines Mandanten mitunter "geschmacklos" und "ausländerfeindlich" fand. Doch für eine Strafe reichten alle nicht aus, begründete er seine Forderung nach einem vollständigen Freispruch.

Der Staatsanwalt sah dies ganz anders. Er sah die Beleidigung in sechs Fällen, die Volksverhetzung in 26 Fällen sowie auch einmal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit einer Hakenkreuzdarstellung als erfüllt an – wobei auch er teils von "Grenzfällen" sprach. Der Ankläger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verlangt. Das Urteil blieb mit 40 Tagessätzen zu je 110 Euro weit darunter.

Facebook-Profil inzwischen gelöscht

Letztlich war allen Seiten schon vorher klar, dass das Strafverfahren so oder so weitergehen werde. "Dieses Verfahren wird nicht in der ersten Instanz entschieden", prophezeite die Richterin schon am Anfang der Verhandlung. Dementsprechend kündigte Rechtsanwalt Rubach postwendend nach dem Urteil Rechtsmittel an. Die Staatsanwaltschaft wird nach Angaben eines Sprechers ebenfalls diesen Weg gehen.

Letztlich steht für den Polizisten mehr als eine Geld- oder Bewährungsstrafe auf dem Spiel – es geht um seine berufliche Zukunft. Seit eineinhalb Jahren darf er seinen Dienst nicht mehr ausüben, nach dem Strafverfahren erwartet ihn ein dienstrechtliches Verfahren.

Sein Facebook-Profil hat der Mann jedenfalls schnell gelöscht. Vor Gericht ließ er seinen Anwalt erklären, dass er weder ein Rechtsextremist noch ein Rassist sei. Er sei sogar mit einer afghanischen Flüchtlingsfamilie befreundet. Bei den Betroffenen habe er sich zudem für die "verbalen Entgleisungen" und Darstellungen in dem Netzwerk entschuldigt.

− dpa