Passau
Passauer Einzelhändler ärgern sich über Verkaufsverbot am Sonntag

13.05.2018 | Stand 21.09.2023, 21:39 Uhr

Der Rindermarkt gehört nicht zur Altstadt, deshalb dürfen die Geschäfte am Sonntag hier nicht öffnen. Die Folge: Den Ladenbesitzern, die auf die Touristen angewiesen sind, geht viel Geschäft flöten. − Foto: Jäger

Klar, der Dom und das Rathaus liegen in der Passauer Altstadt. Aber wo genau beginnt die Altstadt? Eine Frage, bei der selbst waschechte Passauer ins Grübeln kommen. Warum das so wichtig ist? Ganz einfach, weil festgelegt ist, dass nur in der Altstadt die Geschäfte am Sonntag öffnen dürfen. Und offiziell beginnt die Altstadt am Paulusbogen, davor liegt der Neumarkt und der gehört nicht dazu.

Eine Regelung, die Passauer Geschäftsleute am Rindermarkt und im Heuwinkel partout nicht nachvollziehen können. Katrin Pernpointner, die seit Jahren hier ihr Geschäft "Livingart" betreibt und im April in den ersten Stock des Kantner Hauses gezogen ist, versteht die Welt nicht. "Auf der einen Seite wurde ich von der Stadt angemahnt, dass ich mit der Weihnachtsfassade am Haus die Altstadt verschandeln würde. Aber wenn es darum geht, dass ich am Sonntag für die Kreuzfahrtpassagiere aufsperren möchte, gehöre ich plötzlich nicht zur Altstadt. Das soll mir mal jemand erklären", feixt sie in Richtung Stadtverwaltung.

Der Sonntag ist deshalb verkaufstechnisch in ihren Augen so wichtig, weil am Samstagabend viele große Schiffe mit Amerikanern anlegen und am Sonntag in Passau bleiben. Wenn die Gäste hören, dass in Passau nix los ist, dagegen in Salzburg mehr Geschäfte offen haben, dann unternehmen sie eben einen Ausflug nach Österreich, hat sie sich von den Stadtführern sagen lassen.

Was sagt die Stadt zum Verkaufsverbot? OB-Sprecherin Karin Schmeller erklärt auf PNP-Anfrage: "Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Stadt Passau keine allgemeine Sonntagsöffnung der Geschäfte in der Innenstadt verfolgt. Gemäß §10 Ladenschlussgesetz können die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen bestimmen, dass u. a. in Ausflugsorten mit starkem Fremdenverkehr bestimmte Waren an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden verkauft werden dürfen." Für Passau habe die Bayerische Staatsregierung in der Ladenschlussverordnung den Bereich der Altstadt vom Paulusbogen bis zur Ortspitze sowie Teile der Ilz- und der Innstadt festgelegt. "Aktuelle Anträge auf Erweiterung des Geltungsbereichs liegen uns nicht vor", betont Schmeller.

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