Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs werden die Einnahmen aus Gebühren auf öffentlichen Parkplätzen umsatzsteuerpflichtig. Die Stadt Passau sieht sich gezwungen, das auf die Parkgebühren umzulegen. Sie werden je nach Zone um 5 bis 30 Cent pro Stunde erhöht. Das hat das Stadtratsplenum am Montag einstimmig beschlossen. Die Gebührenerhöhung tritt aber noch nicht sofort in Kraft, sondern erst spätestens 2023.