Brief an Aiwanger
Oberbayerische Landräte fordern Corona-Hilfe für Betriebe

10.12.2021 | Stand 21.09.2023, 3:02 Uhr

−Symbolbild: Patrick Pleul/dpa

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen wenden sich die Landräte und Oberbürgermeister der Region 18 mit einem gemeinsamen Schreiben an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.



Sie fordern erneut weiteren Hilfe für die regionale Wirtschaft in den Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Traunstein sowie Stadt und Landkreis Rosenheim.

Ende November haben sich die Landräte und Oberbürgermeister der Hotspotregionen in Südostoberbayern mit einem Schreiben an den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt. Darin forderten sie eine Ausweitung der Corona-Hilfen für die vom regionalen Hotspot-Lockdown betroffenen Regionen.

"Dieser bis dato unbeantworteten Forderung folgt nun ein zweiter gemeinsamer Brief", so Laura Lockfisch, Pressereferentin im Landratsamt Traunstein. Auf Initiative von Mühldorfs Landrat Max Heimerl wenden sich die Landräte und der Rosenheimer Oberbürgermeister nun erneut an den Staatsminister. Grund sei die Ankündigung der Staatsregierung, Schausteller mit einem Unternehmerlohn zu unterstützen. Diese Maßnahme begrüßen die Landräte sowie der Oberbürgermeister ausdrücklich. Darüber hinaus sei aber auch eine Kompensation beziehungsweise Hilfestellung für die Betriebe notwendig, die jetzt in den regionalen Lockdown geschickt wurden.

"Der Unternehmerlohn für die Schausteller finanziert sich aus dem Härtefallfonds und wird additiv zu den Überbrückungshilfen III und IV ausbezahlt. Wie uns aus unseren vielen Gesprächen mit der regionalen Wirtschaft und auch von Branchenverbänden versichert wurde, greifen die aktuellen Überbrückungshilfen des Bundes bei den Lockdown-Maßnahmen nicht in Gänze", heißt es in dem Schreiben.

Max Heimerl und seine Kollegen bitten deshalb den Staatsminister zu prüfen, ob analog zur Hilfe für Schausteller auch die Betriebe im Lockdown zusätzlich Anspruch auf einen anteiligen Unternehmerlohn für die Zeit haben, in der sie im regionalen Lockdown verharren mussten. Diese Leistung könne eventuell auf die einzelnen Tage im Lockdown heruntergerechnet werden, analog zur Abwicklung der Oktoberhilfe 2020, und sollte ebenfalls wie bei den Schaustellern additiv zu den Überbrückungshilfen erfolgen.

"Wir sind der festen Überzeugung, dass wir hier ein Signal für unsere Betriebe setzen müssen, die sich solidarisch gezeigt haben und in den regionalen Hotspots in den Lockdown gegangen sind. Das umfasst in erster Linie die Gastronomie und die Hotelbranche", so die Landräte und der Oberbürgermeister.

− obb