Von Uwe Ziegler
18,36 Euro monatlich zahlt man in Deutschland Monat für Monat an Rundfunkbeiträgen für die öffentlich-rechtlichen Sender. Nun hat die einstige GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ihr System umgestellt. Wer nicht aufpasst, muss mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Alle drei Monate wird der Betrag fällig. Zu überweisen sind dann 55,08 Euro je Haushalt an den Beitragsservice. Bislang geschah dies entweder per Einzugsermächtigung oder man wartete seine Zahlungserinnerung ab, die viermal im Jahr im Briefkasten landete – und schickte dann die Überweisung ab. Das ändert sich nun: Die Zahlungsaufforderung gibt's nur noch einmal jährlich.
Wer die fristgerechte Überweisung der GEZ-Gebühren vergisst, für den werden künftig Säumnisgebühren fällig. Die betragen ein Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch acht Euro. Heißt im Klartext: Wer künftig nicht daran denkt, einmal pro Quartal fristgerecht seine Überweisung vorzunehmen, muss mit Säumnisgebühren von bis zu 32 Euro pro Jahr rechnen. Hinzu kämen darüber hinaus noch weitere Kosten, wenn es zu Mahnungen und Festsetzungsbescheiden kommt.
Online-Formular der Rundfunkanstalten
Wer bislang also die Zahlungserinnerungen abgewartet hat, sollte umdenken; Verbraucherschützer empfehlen dies. Die Rundfunkanstalten haben hierfür ein Online-Formular ins Netz gestellt.