Burgkirchen/Alz
Neue Vergünstigungen im Freibad

12.04.2019 | Stand 21.09.2023, 3:35 Uhr

Auch im Sommer 2019 soll es wieder Badefreuden in der Freizeiteinrichtung an der Alz geben. Dafür traf der Gemeinderat jetzt die verwaltungsrechtlichen Vorkehrungen. −Foto: Gerlitz

Im Einvernehmen mit der Stadt Burghausen hat die Gemeinde Burgkirchen den Betriebsträgervertrag für das Freibad an der Alz beendet und ist seit Jahresanfang selbst für diese Freizeiteinrichtung verantwortlich. Deswegen stand der Beschluss einer neuen Badeordnung und einer neuen Entgeltordnung für das Freibad Burgkirchen auf der Agenda der Gemeinderatssitzung in dieser Woche.

Bei der Beratung einigten sich die Gremiumsmitglieder auf mehrere Änderungen der Entgeltordnung. Dabei wurden einige Gebühren gesenkt, andere angehoben. Unterm Strich wird die Freizeiteinrichtung auf ungefähr demselben Preisniveau für Besucher betrieben wie bisher. Weil andererseits die Öffnungszeiten ausgedehnt werden sollen, ist ein hohes Defizit programmiert, was die Gemeinde ausgleichen muss.

Der Bürgermeister kündigte für die Saison 2019 eine Ausweitung der Öffnungszeiten an: "Auf Wunsch der Frühschwimmer soll bereits ab 9 Uhr offen sein."

Bei einer Gegenstimme nahm der Gemeinderat schließlich den Entwurf für die neue Entgeltordnung des Freibades in ihrer Gesamtheit an.

Die neue Badeordnung fand die uneingeschränkte Zustimmung des Gemeinderates.

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