Krankenhaus
Neue Station für behandlungsunwillige Tuberkulose-Patienten

31.03.2022 | Stand 20.09.2023, 4:55 Uhr
Ein Arzt zeigt einen Tuberkulose-Fall anhand eines Röntgenbildes in seinem Büro. −Foto: Foto: Gregor Fischer/dpa/Symbolbild

In Bayern ist am Donnerstag eine Station für Tuberkulose-Patienten eingeweiht worden, die sich eigentlich nicht behandeln lassen wollen. Die Einrichtung in Oberfranken ist für Erkrankte gedacht, die sich Schutzmaßnahmen verweigern und wegen der Ansteckungsgefahr auf behördlichen Beschluss hin eingewiesen werden. In der Regel litten sie auch an psychischen Erkrankungen, sagte eine Sprecherin der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO).

Bis zu 24 solcher Patienten können ab Mai in der Station am Bezirksklinikum Obermain in Ebensfeld (Landkreis Lichtenfels) untergebracht werden. Für das neue Gebäude gibt es ein spezielles Sicherheitskonzept, unter anderem ist es von einer vier Meter hohen Mauer umgeben. Der Freistaat ist laut bayerischem Gesundheitsministerium verpflichtet, eine Absonderungseinrichtung für uneinsichtige Tuberkulose-Kranke zu betreiben, die Patienten können demnach auch aus anderen Bundesländern kommen. Bislang gab es dafür eine Klinik in Parsberg in der Oberpfalz, diese macht aber Ende Juni zu.

Tuberkulose ist eine meldepflichtige bakterielle Infektionskrankheit, die meist die Lunge betrifft, aber auch andere Organe angreifen kann. Wer daran erkrankt, muss sich isolieren. Bei einer Weigerung kann nach dem Infektionsschutzgesetz das Grundrecht der Freiheit eingeschränkt und eine zwangsweise Unterbringung veranlasst werden. Tuberkulose ist in der Regel gut behandelbar, kann unbehandelt aber tödlich enden.

Deutschland sei ein Niedriginzidenzland, sagte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bei der Einweihung am Donnerstag. Weltweit gebe es aber 1,5 Millionen Tote pro Jahr, "wir müssen also wachsam bleiben, damit wir Neuerkrankungen schnellstmöglich erkennen und behandeln können". In der Ukraine etwa ist Tuberkulose noch stärker verbreitet. Geflüchtete müssen nachweisen, nicht erkrankt zu sein.

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