Freilassing
Neu bei der Polizei: Gerichtsverwertbarer Alkotest ohne Blutprobe

26.10.2019 | Stand 20.09.2023, 23:16 Uhr

Gerichtsverwertbare Alkotests ohne Blutprobe: Marcel Kutz zeigt, wie’s geht. −Foto: Johannes Geigenberger

Ein Alkotest ist eher eine der unangenehmeren Arten, mit der Polizei Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) in Kontakt zu kommen. Auch bei völliger Nüchternheit ist es im Selbstversuch ein komisches Gefühl, ins Röhrchen zu blasen. Langsam füllt sich die Digitalanzeige, bis ein kurzer Ton erklingt. Anschließend zieht die Maschine Luft aus der Umgebung, um einen Vergleichswert zu ermitteln. "Bitte noch einmal", sagt Polizeiobermeister Marcel Kutz und schiebt gleich hinterher: "Keine Sorge, Sie haben nichts falsch gemacht. Aber damit der Test gerichtsverwertbar ist, ist eine zweite Messung nötig."

Ein weiteres Mal heißt es "tief Luft holen", dann endlich bestätigt das Gerät zweifelsfreie Nüchternheit: 0,00 Promille zeigt das Display an. Ein Wert, der wohl nur selten an der Maschine erreicht wird – denn wer bei Kutz und seinen Kollegen in das Röhrchen blasen muss, hatte bei einem ersten Alkoholtest unmittelbar bei einer Verkehrskontrolle einen Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,1 Promille.

Bisher wurde anschließend Blut entnommen, um den zweifelsfreien Alkoholwert zu ermitteln. Ein neues Gerät in der Freilassinger Polizeiinspektion ersetzt diesen Test nun, denn auch, was dieses Gerät anzeigt, ist gerichtsverwertbar. Dazu wird die Maschine regelmäßig geeicht, außerdem ist sie mehrfach verplombt, damit kein Zweifel aufkommt. 14 000 Euro kostete die Anschaffung, die es den Beamten erspart, mit den Verdächtigen erst noch zum Krankenhaus zu fahren, bevor sie ihn entlassen können. Von der Investition profitiert letztlich aber auch der Alkoholsünder: "Denn die Blutprobe muss jeweils selbst bezahlt werden. 100 bis 150 Euro kommen da immer noch auf eine mögliche Strafe oben drauf", weiß Kutz.

Ab und zu muss aber auch weiter Blut entnommen werden – und zwar dann, wenn der erste Werte über 1,1 Promille lag, weil dann eine Straftat anzunehmen ist – darunter geht es "nur" um eine Ordnungswidrigkeit. Und noch ein Grund für eine Blutentnahme: Wenn der Alkosünder es nicht schafft, genügend Luft ins Röhrchen zu blasen. "60 bis 70 Prozent scheitern im ersten Anlauf daran", berichtet Kutz. "Und dann erzählt man ihnen von den Extrakosten einer Blutentnahme, und plötzlich geht’s doch", wundert er sich.

− jag

Über weitere Neuerungen bei der Freilassinger Polizei lesen Sie am 26. Oktober in der Heimatzeitung.