Vor der Wahl landet oft gezielt adressierte Parteiwerbung im Briefkasten, denn Parteien können Adressen bei den Gemeinden abfragen. Wer das nicht will, kann seine Daten sperren lassen.
In drei Monaten ist Bundestagswahl. Dazu flattert bald wieder Wahlwerbung in die Briefkästen, teils als Postwurfsendung, teils mit gezielten Anschreiben. Ein halbes Jahr vor Wahlen dürfen Parteien für diesen Zweck Namen und Adressen einholen. Einen Monat nach der Wahl müssen die Daten gelöscht werden. Auch die Landkreis-Grünen haben dazu die Adressen von Erstwählern im Passauer Land bei den einzelnen Gemeinden abgefragt – und Sicherheitslücken bei der Datenübertragung von vier Landkreisgemeinden festgestellt, wie der Passauer Kreisvorsitzende Dirk Wildt in einer Pressemitteilung moniert: "Ich bin ein wenig erschrocken, dass die öffentliche Verwaltung Adressdaten von unseren Bürgern quasi wie auf einer großen Postkarte durch die Gegend schickt." Wenig Verständnis für Wildts Vorgehen zeigt Aidenbachs Bürgermeister Karl Obermeier (CSU), Vorsitzender im Kreisverband des Gemeindetags und damit Sprecher seiner Amtskollegen im Landkreis. Erst bei den Gemeinden um entsprechende Daten anzufragen, um dann "eine Skandalmeldung zu fabrizieren, ist schon eine neue Qualität schlechten Benehmens", sagt er dazu.
Welche Vorschriften es generell für die Weitergabe von Bürgerdaten gibt, welche Daten die Kommunen über ihre Bürger an wen herausgeben dürfen und und wie man das in welchem Fall verhindern kann, hat die PNP am Landratsamt nachgefragt.