Eine 30-Jährige, die sich einer Kirche in Hörsching bei Linz vor laufender Kamera selbstbefriedigt und die Aufnahmen im Internet verkauft haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig zu drei Monaten aug Bewährung verurteilt worden. "Die ganze Nation hat das Video angezogen - ganz einfach wegen dem, weil ich's so wahnsinnig gut gemacht hab", zeigte sie sich nur bedingt einsichtig.
Die Angeklagte beschimpfte vor Prozessbeginn die unzähligen Fotografen und Kameraleute. Bei Betreten des Gerichts zeigte sie sich weit weniger freizügig als in den Videos: Die Kapuze ihres Parkas hatte die junge Frau tief ins Gesicht gezogen, sie trug eine Sonnenbrille. Die Anklage warf ihr Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren vor - mit einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft. Wie man auf die Idee kommt, in einer Kirche derartige Videos zu drehen, wollte Staatsanwalt Alfred Schaumüller wissen. "Wissen Sie, was andere Leute so treiben? Da bin ich ein Engerl dagegen", entgegnete die 30-Jährige.
Sie soll 5.350 Euro - die Hälfte des mit dem Verkauf der Aufnahmen erzielten geschätzten Gewinns - zurückzahlen, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. "Das ist ein Horror, ich will so was nie wieder durchmachen", erklärte die Beschuldigte, die nach eigenen Angaben seit vier Monaten kein Video mehr gedreht hat und nun als Reinigungskraft arbeitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
− APA
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