Eggenfelden
Nach Gerichtsurteil: Größere Geschäfte reagieren sofort

28.04.2020 | Stand 20.09.2023, 21:12 Uhr

Der Rundgang ist bei RuckZuck Küchen und Möbel zwar erst mal nicht möglich, aber Thomas und Michael Wendlinger dürfen ihr Geschäft wenigstens wieder aufsperren. −Foto: Schneider

Nach dem Gerichtsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Montag hat die Staatsregierung reagiert: Nun dürfen auch Geschäfte mit einer Ladenfläche über den zuerst festgesetzten 800 Quadratmetern wieder öffnen. Sie müssen den für Kunden zugänglichen Bereich jedoch auf diese Größe begrenzen.

Die Richter sahen in der ursprünglichen Regelung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Genau das war es, was Michael Wendlinger, Geschäftsführer von RuckZuck Küchen und Möbel kritisiert hatte: "Dass große Baumärkte öffnen dürfen, aber wir nicht, war absolut nicht verständlich." Weil er "jeden Tag darauf gewartet hat", wieder öffnen zu dürfen, war er bestens vorbereitet. Am Montagabend um 18 Uhr erfuhr er von der Änderung. Und am Dienstag um 10 Uhr war bereits aufgesperrt.

Auf wenig Begeisterung stößt die Regelung bei Bernd Weber, Geschäftsführer von Weko Wohnen Pfarrkirchen und Schleuder-Maxx Linden. "Das ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein", wie er meint. Denn von den 35000 Quadratmetern Verkaufsfläche in seinem Pfarrkirchner Möbelhaus darf er gerade einmal 2,3 Prozent nutzen. "Das ist so, als dürften die Kunden bei einem Metzger, der eine zehn Meter lange Fleisch- und Wursttheke hat, nur 23 Zentimeter sehen." Seine Geschäfte öffnen wird er trotzdem. In Pfarrkirchen wird auf einer Teilfläche eine Auswahl an Gartenmöbeln und Küchen gezeigt. Und in Linden steht ein Teil der Küchenabteilung offen.

− red

Mehr dazu lesen Sie am 29. April im Rottaler Anzeiger und im Pfarrkirchner Lokalteil der Passauer Neuen Presse.