Die Entscheidung über sechs von acht Beweisanträgen der Verteidiger des falschen Impfarztes Stefan H. aus Ottobrunn gab die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler am siebten Verhandlungstag am Dienstag bekannt.
Der 50-Jährige soll im ersten Vierteljahr 2021 gefährliche beziehungsweise vorsätzliche Körperverletzung an 1450 Corona-Geimpften in den Impfzentren Rosenheim und Karlsfeld sowie in Heimen im Landkreis Rosenheim begangen haben – weil er über keinerlei medizinische Ausbildung verfügte.
Aßbichler berichtete, zum nächsten Termin am Donnerstag, 5. Mai, würden der Leiter des Impfzentrums Rosenheim und ein Arzt als Zeugen geladen. Noch nicht befunden habe die Kammer über die Verteidigerforderung, 955 Geimpfte im Zeugenstand anzuhören. Zur Erklärung der von der Anklage der Staatsanwälte Markus Andrä und Thomas Langwieder abweichenden Opferzahl: Die Anwälte gehen davon aus, dass die Differenz von 495 Personen mit einer Impfung durch den Theologen und angeblichen Psychologen mit zwei zu Unrecht angeeigneten Doktortitel einverstanden gewesen wäre.