Otzing
Mit dem Traktor auf der Straße: Polizei klärt Bauern über Gesetzeslage auf

25.02.2019 | Stand 19.09.2023, 21:52 Uhr

Polizeihauptkommissar Martin Asen von der Verkehrspolizei-Inspektion Deggendorf gab Aufschluss über viele Verordnungen und Ausnahmen, die für Landwirte gelten. −Foto: Holzapfel

Der Bauernhilfsverein Otzing hat sich am Samstag zum Jahrtag in der Otzinger Mehrzweckhalle getroffen, um sich unter anderem mit dem Thema "Landwirtschaft und Verkehr" zu beschäftigen. Polizeihauptkommissar Martin Asen von der Verkehrspolizei-Inspektion, Abteilung Schwerverkehrskontrollgruppe, hielt einen Vortrag zum Thema "Landwirtschaft und Verkehr".

Asen gab den Landwirten Einblicke in Straßenverkehrsordnung, Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sowie in die Fahrerlaubnis-, Fahrzeug-Zulassungs-, Fahrpersonal- und Gefahrengutverordnungen sowie deren Ausnahmen, denen ein landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Zweck, kurz lof-Zweck, zu Grunde liegt.

Themenschwerpunkte waren die Führerscheinklassen, mitzuführende Papiere und Ausrüstungen, Ladungssicherung, und das Thema "Verantwortlichkeit im Falle eines Regelverstoßes". Auch die Frage, ob man bei der Erfüllung der land- oder Forstwirtschaftlichen Zwecke einen Erste-Hilfe-Kasten mitführen müsse, stand im Raum. Asens Empfehlung war dabei klar: Dabei haben! Selbst wenn man es nicht muss, es könne immer etwas passieren oder man komme zu einer Situation dazu – dann könne man helfen. Warndreieck und Unterlegkeil seien wieder Pflicht. Zwei Stunden lang beantwortete der Polizeihauptkommissar die Fragen der Landwirte und brachte ihnen Gesetzeslage, aber auch die für sie geltenden Ausnahmeregelungen näher.

− hbi


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