Abbau der kalten Progression
Mehr Netto vom Brutto: So viel Steuerersparnis gibt es seit kurzem - und das ist noch geplant

22.08.2022 | Stand 22.08.2022, 15:57 Uhr

Seit der Juli-Gehaltsabrechnung bekommen Arbeitnehmer ein bisschen mehr Netto vom Brutto. Nächstes Jahr soll es noch mehr werden. −Symbolbild: dpa

Von Christoph Eberle

Seit der Juli-Gehaltsabrechnung bekommen Arbeitnehmer ein bisschen mehr Netto vom Brutto. Wie viel genau, das hat der Bund der Steuerzahler anhand von drei Musterfällen ausgerechnet.



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Neben Kinderbonus, Tankrabatt und Energiepauschale, sollte vor allem über Steuersenkungen der explosionsartige Anstieg der Energiepreise und die hohe Inflationsrate etwas abgefedert werden. Für alle Steuerzahler stieg rückwirkend zum Januar der Grundfreibetrag, auf den man keine Einkommensteuer zahlt von 9744 Euro auf 10.347 Euro. Zudem erhöhte sich die Arbeitnehmer-Pauschale von 1000 Euro auf 1200 Euro. Fernpendler werden steuerlich zusätzlich besonders entlastet - sie können ab dem 21. Entfernungskilometer nun 38 Cent statt 35 Cent abrechnen. Für die ersten 20 Kilometer liegt die Pauschale aber weiterhin nur bei 30 Cent.

Doppelverdiener-Familie mit durchschnittlichem Gehalt spart 256 Euro

Durch die Erhöhungen beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag und beim Grundfreibetrag ergeben sich laut Bund der Steuerzahler im Jahr 2022 folgende Jahresentlastungen im Vergleich zum Jahr 2021:

- Single, Monatsbrutto 2500 Euro, Jahressteuerentlastung: 124 Euro
- Single, Monatsbrutto 4.000 Euro, Jahressteuerentlastung: 136 Euro
- Familie, zwei Kinder, Doppelverdiener mit je Monatsbrutto 3000 Euro, Jahressteuerentlastung der Familie insgesamt: 256 Euro

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Wie viel Geld bleibt mir ab kommendem Jahr zusätzlich?

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat für 2023 den Abbau der kalten Steuerprogression angekündigt. Der Begriff bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die lediglich die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht und somit letztlich weniger Geld in der Tasche hat.

Der steuerfreie Grundfreibetrag soll von aktuell 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr und auf 10.932 Euro im Jahr 2024 steigen. Der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent, der bislang ab einem Einkommen von 58.597 Euro greift, soll im kommenden Jahr erst ab 61.972 Euro und im Jahr darauf ab 63.515 Euro fällig werden. Keine Änderungen gibt es beim sogenannten Reichensteuersatz von 45 Prozent: Er greift weiterhin ab einem Einkommen von 277.836 Euro.

Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerersparnis in Euro und Cent. Geringverdiener mit einem Jahresgehalt von 20.000 Euro sollen im kommenden Jahr 115 Euro mehr von ihrem Bruttogehalt behalten dürfen, im Jahr 2024 summiert sich das auf 198 Euro. Wer etwa 40.000 Euro im Jahr verdient, wird um 250 Euro im kommenden Jahr und um 391 Euro im Jahr 2024 entlastet.

Bei Gutverdienern, die mit einem Einkommen von um die 60.000 Euro den Spitzensteuersatz zahlen, liegen die Summen bei 479 Euro (2023) und 730 Euro (2024). Im Schnitt beträgt die Entlastung laut Ministerium für 48 Millionen Menschen 192 Euro.

Welche Entlastungen gibt es für Familien?

Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden, bis er zum 1. Januar 2024 bei 2994 Euro liegt. Auch das Kindergeld soll schrittweise in den kommenden beiden Jahren leicht erhöht werden: Ab Anfang 2024 beträgt es monatlich für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Von dieser Erhöhung würden auch einkommensschwache Familien profitieren, welche keine Einkommensteuer zahlen.

− AFP