Fürstenzell
Medizin-Personal demonstriert vor Gesundheitsamt

14.03.2022 | Stand 14.03.2022, 17:22 Uhr

Symbolisch für ihre Berufskleidung legten die Demonstrations-Teilnehmer weiße T-Shirts vor dem Gesundheitsamt nieder. −Foto: Organisatoren

Rund 150 Mitarbeiter im Gesundheitswesen, so die Auskunft der Polizei Passau, haben am Sonntagvormittag in Fürstenzell (Lkr. Passau) demonstriert und ihren Unmut bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Ausdruck gebracht.

Unter dem Slogan "Ohne mich – ohne uns" legten sie symbolisch ihre Dienstkleidung vor dem Gesundheitsamt nieder. Laut Polizei verlief die angemeldete Demonstration friedlich, es gab keine Zwischenfälle, und nach eineinhalb Stunden löste sich die Menschenmenge auf.

Pfleger bis Ärzte aus Passau bis Dingolfing

Ab heute, 15. März, gilt die Impfpflicht für Berufe im Gesundheitswesen. Die Teilnehmer kamen laut Mitteilung der Organisatoren aus den verschiedensten Bereichen, unter anderem Therapeuten, Pfleger, Ärzte, Psychologen, Haustechniker oder Arzthelferinnen. Die Demonstranten seien aus den Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau, Pfarrkirchen, Deggendorf und Dingolfing angereist.

An einem offenen Mikrofon sei erklärt worden, warum die Demo genau vor dem Gesundheitsamt stattfand: "Paragraf 20 a IfSG besagt, dass nicht geimpfte oder nicht genesene Mitarbeiter im Gesundheitswesen ab dem 15. März dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Diese Einrichtung entscheidet allein darüber, ob die betreffenden Personen in ihren Arbeitsstätten weiterarbeiten dürfen oder ob sie freigestellt werden können", heißt es in der Mitteilung der Organisatoren.

Was ab 15. März für Gesundheitspersonal gilt

Doch das geschieht nicht von heute auf morgen, wie eine Nachfrage der PNP beim Gesundheitsamt ergibt. Demnach müssen Arbeitnehmer in den Gesundheits-Einrichtungen bis 15. März ihrem Arbeitgeber entweder einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen, das eine Impfung ausschließt. Wenn es seitens der Einrichtung Zweifel am ärztlichen Attest gibt oder wenn ein Arbeitnehmer gar keinen Nachweis vorlegt, werde das Gesundheitsamt informiert. Das Amt werde dem Betroffenen im ersten Schritt anbieten, eine individuelle Impf-Aufklärung zu besuchen. Im zweiten Schritt werde der Betroffene formal aufgefordert, die geforderten Nachweise im Gesundheitsamt vorzulegen. Geschieht dies bis dahin nicht, könne unter Umständen ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Ein Tätigkeitsverbot sei der letzte infrage kommende Schritt, heißt es aus dem Landratsamt. Ein Tätigkeitsverbot gelte in den genannten Fällen zunächst nur für Arbeitnehmer, die nach dem 15. März neu eingestellt werden.

"Notstand im Gesundheitswesen droht"

Für die Teilnehmer der Demo ist klar: "Sollte dieses Gesetz vollumfänglich umgesetzt werden, wird es in der ohnehin schon stark angeschlagenen Branche zu einer Verschärfung der Arbeitsbedingungen mit Personalmangel und letztendlich drohendem Notstand im Gesundheitswesen kommen", teilen die Organisatoren mit. Viele Teilnehmer hätten das Wort am offenen Mikrofon ergriffen und ihre Bedenken und Sorgen geteilt. Die Anwesenden forderten eine freie Impfentscheidung und beriefen sich hier auf den Paragraf 2 im Grundgesetz: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit".

Die Teilnehmer hatten weiße T-Shirts an, die symbolisch für die Berufskleidung vor dem Gesundheitsamt niedergelegt wurden. Zudem seien durchgestrichene Berufszertifikate im Briefumschlag an das Gesundheitsamt übergeben worden.

Die gleiche Demonstration habe zeitgleich auch vor den Gesundheitsämtern Weiden und Regensburg stattgefunden, so die Organisatoren.

− red/rot