Ab Dienstag, 3. Mai 2022, entfällt an allen Dienststellen des Landratsamtes inklusive der Zulassungsstellen die FFP2-Maskenpflicht für Besucher sowie Beschäftigte.
Dennoch wird das Tragen von Masken empfohlen. Bei persönlichen Vorsprachen ist nach wie vor eine Terminvereinbarung erforderlich. Ausnahme in den Zulassungsstellen: Hier sind Vorsprachen weiterhin ohne Termin möglich.
− red