Antrag abgelehnt
Mann pocht mit Antikörpertest auf Genesenennachweis - und scheitert

11.02.2022 | Stand 21.09.2023, 3:30 Uhr

−Foto: Marijan Murat/dpa

Mit seinem Versuch, aufgrund eines positiven Antikörpertests einen Genesenennachweis zu erwirken, ist ein Mann vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg gescheitert.

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Er hatte keinen Nachweis über eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen können, wie es in einer Mitteilung am Freitag hieß. Bereits das Gesundheitsamt in Aschaffenburg hatte den es den Informationen zufolge abgelehnt, dem Mann einen Genesenenausweis auszustellen. Daraufhin wandte er sich an das Gericht.

PCR-Test als Nachweis nötig

Das Verwaltungsgericht verwies in seiner Begründung auf die Covid-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, der zufolge der Nachweis einer Infektion durch Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis - also etwa einen PCR-Test - erfolgt sein muss. Der Mann habe keinen Anspruch auf Gleichstellung mit Geimpften oder mit Genesenen, die über einen PCR-Test verfügten, weil ein Antikörpernachweis auch nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem Sars-Cov-2-Virus positiv werden könne, ohne dass die Person eine Covid-19-Infektion durchgemacht habe. Zudem lasse der Antikörpertest keine Rückschlüsse auf den Infektionszeitpunkt und damit die Dauer der Immunität zu.

Weiter teilten die Richter mit, die Antikörpertests des Mannes stammten von Anfang Dezember und seien nicht mehr aussagekräftig. Gegen den Beschluss kann der Antragssteller Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen.

− dpa