Weiden
Mann ertrinkt in Kanal: Weitere Plädoyers gehalten

06.08.2021 | Stand 19.09.2023, 5:45 Uhr
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. −Foto: Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Im Prozess um den Ertrinkungstod eines 22 Jahre alten Mannes in einem Kanal in Weiden in der Oberpfalz sind am Donnerstagabend zwei weitere Plädoyers gehalten worden. Auf der Anklagebank sitzen drei Bekannte des Opfers, zwei Männer und eine Frau. Ihnen wird vorgeworfen, dem Freund nicht geholfen zu haben.

Der Vertreter der Nebenklage forderte jeweils eine Verurteilung wegen Totschlags, ohne dabei ein konkretes Strafmaß zu benennen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Verteidiger von einem der drei Angeklagten forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. Angeklagt sind die Bekannten des Opfers wegen Totschlags durch Unterlassen.
Der 22-Jährige war im September 2020 betrunken in den Kanal gefallen. Die angeklagte Frau filmte das Geschehen mit ihrem Handy. Die Leiche war einen Tag später geborgen worden. Die Polizei hatte mit einem Hubschrauber, mit Booten und Wärmebildkameras nach dem Mann gesucht.

Nachdem am Donnerstag die Verteidiger mehrere Beweisanträge gestellt hatten, trat das Gericht zunächst erneut in die Beweisaufnahme ein. Danach wiederholte der Staatsanwalt sein bereits in der vergangenen Woche gehaltenes Plädoyer. Einen Tötungsvorsatz sah er - anders als in der Anklage - nicht als erwiesen an und forderte jeweils mehrjährige Haftstrafen wegen Aussetzung mit Todesfolge.

Am kommenden Freitag soll der Prozess dem Sprecher nach mit weiteren Plädoyers fortgesetzt werden. Offen blieb, ob an demselben Tag auch die Urteile verkündet werden. Vorsichtshalber sind zwei zusätzliche Verhandlungstermine für den 18. und 20. August festgelegt worden.

Die Auswertung der Handydaten spielt in dem Prozess eine wesentliche Rolle. So wurde unter anderem das Video gezeigt. Zuletzt ging es dem Sprecher zufolge noch um die Frage, wie der Schrittzähler auf dem Handy des Opfers am Tag nach dem Unglück noch Bewegungen aufgezeichnet haben konnte. Ein Polizeibeamter habe ausgesagt, dass er das Handy im Polizeigebäude in den ersten Stock getragen habe, womit sich die Schritte und der Höhenunterschied erklären ließen.

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