Gesetzliche Auskunftspflicht
Mahnschreiben zum Zensus gehen raus: Das droht Verweigerern

28.09.2022 | Stand 29.09.2022, 6:17 Uhr

Zensus 2022: Acht Prozent der angeschriebenen Bürger haben noch nicht geantwortet. Wer dazugehört, sollte sich nun sputen. −Foto: Daniel Karmann/dpa

Wer für die Gebäude- und Wohnungszählung beim Zensus 2022 noch keine Daten abgeliefert hat, bekommt nun ein Mahnschreiben. Denn es gilt die gesetzliche Auskunftspflicht.



92 Prozent der angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer in Bayern hätten bereits die Fragen beantwortet, meldete das Landesamt für Statistik am Mittwoch in Fürth.

Wer nicht mitmacht, riskiert ein Zwangsgeld

Um ein möglichst vollständiges Bild zu bekommen, sei man aber auf alle Daten angewiesen. „Es ist für die Qualität der Ergebnisse äußerst wichtig, dass alle befragten Bürgerinnen und Bürger mitmachen und den Fragebogen ausfüllen“, sagte Thomas Gößl, Präsident des Landesamts. Beim Zensus gilt eine gesetzliche Auskunftspflicht. Wer nicht mitmacht, riskiert ein Zwangsgeld.

Seit Mai haben etwa 3,5 Millionen Wohnungs- und Gebäudeeigentümer im Freistaat Post bekommen, um ihre Daten für den Zensus zu übermitteln. Gefragt wurde beispielsweise nach Größe, Verwendung und Heizart der Immobilie.

− dpa