Maßnahmen im Überblick
Lockdown verlängert - Ausnahmen für Schulen und Friseure

11.02.2021 | Stand 20.09.2023, 4:05 Uhr

Bundeskanzlerin Angela Merkel. −Foto: afp

Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihrem Coronagipfel am Mittwoch geeinigt. Für Kitas, Schulen und Friseure gelten allerdings abweichende Regelungen. Ein Überblick:

LOCKDOWNVERLÄNGERUNG
Die bestehenden Regelungen sollen bis zum 7. März gelten, die Bundesländer ihre Corona-Verordnungen entsprechend anpassen. Private Zusammenkünfte sind weiter nur mit einem Menschen aus einem anderen Haushalt erlaubt. Im Nahverkehr und in Geschäften müssen medizinische Masken getragen werden, ebenso am Arbeitsplatz, wenn mehrere Menschen zusammenkommen. Grundsätzlich sollen aber alle Arbeitgeber möglichst Homeoffice anbieten.



KITAS UND SCHULEN
Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder sollen als erste wieder schrittweise geöffnet werden. Über das Wie und Wann sollen die Länder entscheiden. Masken, regelmäßiges Lüften und Hygienemaßnahmen seien weiter notwendig, heißt es im Beschluss. Wo immer möglich, sollen medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollten auch Schnelltests einen sicheren Unterricht und Betreuung ermöglichen. Erste Länder haben bereits eine Schulöffnung im Februar angekündigt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nannte noch keinen Termin, wies aber darauf hin, dass man in Bayern "eher etwas vorsichtig und zurückhaltend" agieren werde.

FRISEURE
Friseursalons sollen ab dem 1. März wieder öffnen können, allerdings unter Hygieneauflagen. Der Zustrom von Kunden soll mit Reservierungen gesteuert werden. Zudem soll es eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geben.



ZIELINZIDENZ 35
Der nächste Schritt zur Öffnung kann laut dem Beschluss bei einer deutschlandweit stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemacht werden. Dieser Schritt wäre die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung der Zahl der Kunden auf einen pro 20 Quadratmeter und die Öffnung von Museen, Galerien und körpernahen Dienstleistungsbetrieben. Benachbarte Gebiete mit unterschiedlich hoher Inzidenz sollen Maßnahmen ergreifen, um Reisen zum Einkaufen zu vermeiden. Das konkrete weitere Vorgehen soll am 3. März besprochen werden.

LANDKREISE MIT HOHER INZIDENZ
Wo besonders viele Infektionen stattfinden und die Sieben-Tage-Inzidenz höher liegt als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sollen die Länder und Landkreise weitere Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

IMPFUNGEN
Bund und Länder halten am Ziel fest, dass allen Bürgern bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Weiterhin soll der Bund die Beschaffung der Impfstoffe organisieren, die Länder sind verantwortlich für die Impfungen selbst.

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ALTENHEIME
Die Gesundheitsministerkonferenz wird gebeten, Empfehlungen für eine Erweiterung der Besuchsregeln zu erarbeiten. Es geht vor allem darum, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung die Regeln gelockert werden können.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN
Ab sofort sind Anträge für die Überbrückungshilfe III für vom Lockdown betroffene Unternehmen möglich.

KONTAKTNACHVERFOLGUNG
Die Länder sollen sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter Software nutzen, um Kontaktketten von Infizierten besser nachverfolgen zu können.

− afp