Corona-Pandemie
Landratsamt BGL: 3G-Regel gilt ab Montag für Besucher

23.11.2021 | Stand 21.09.2023, 2:30 Uhr

−Foto: dpa

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens entschieden, für den Zutritt zum Gebäude ab Montag, 29. November 2021, die 3G-Regelung anzuwenden.

Darüber informiert die Behörde in einer Pressemitteilung. Diese Maßnahme diene sowohl dem Schutz der Besucher als auch der Mitarbeiter im Amt. Das Landratsamt bittet daher um Verständnis, dass ab Montag zu allen Terminen eine entsprechende Bescheinigung (geimpft, genesen oder getestet) mitzubringen ist.

Alle Besucher des Landratsamts Berchtesgadener Land werden gebeten, beim Sicherheitsdienst im Eingangsbereich einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen aktuellen Negativtest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) vorzuzeigen. Akzeptiert werden die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schnelltests sind maximal 24 Stunden, PCR-Tests 48 Stunden gültig. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Hier ist lediglich ein Schülerausweis vorzulegen. Zudem ist der Zutritt zum Gebäude weiterhin nur mit Termin möglich, außerdem besteht eine FFP2-Masken-Pflicht.

− pnp