Bei drei Männern (18, 37 und 63)
Kripo Rosenheim durchsucht Wohnungen nach Kinderpornos

02.05.2022 | Stand 20.09.2023, 21:59 Uhr

Ermittler der Kripo mit beschlagnahmten Gegenständen. −Foto: Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Ermittler der Kriminalpolizei Rosenheim durchsuchten in den letzten beiden Wochen die Wohnungen mehrerer Tatverdächtiger im Landkreis Rosenheim. Das gab die Polizei am Montag bekannt.



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Die Beschuldigten waren ins Visier der Kripo geraten und stehen im Verdacht, kinderpornografische Dateien besessen oder verbreitet zu haben. In allen drei Fällen wurden Beweismittel beschlagnahmt.

Gezielt wurden von den Ermittlern der "Arbeitsgruppe Kinderpornografie" des Kommissariats 1 der Kripo Rosenheim Personen überprüft, bei denen sich konkrete Anhaltspunkte ergeben hatten, dass sie kinderpornografische Dateien besitzen oder verbreiten würden.

Datenträger, Computer und Mobiltelefone beschlagnahmt

Bei den drei beschuldigten Männern im Alter von 18, 37 und 63 Jahren wurden im Rahmen der Wohnungsdurchsuchungen Datenträger, Computer und Mobiltelefone beschlagnahmt. Zum Teil wurde bereits bei den Durchsuchungen offensichtlich kinderpornografisches Material festgestellt. Tatzusammenhänge bei den drei Fällen gibt es nicht.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Rosenheim, insbesondere die aufwändige Auswertung des aufgefundenen Beweismaterials, dauern an. Die Tatverdächtigen wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Die Durchsuchungen fanden im Bereich Bad Aibling und in den Gemeinden Riedering sowie Schechen aufgrund gerichtlicher Durchsuchungsbeschlüsse statt. Hierbei wurde die seit März 2021 eingerichtete "Arbeitsgruppe Kinderpornografie" durch Beamte der "Digitalen Forensik" des Kommissariats 11 der Kripo Rosenheim unterstützt.

Bloßer Besitz von Kinderpornografie bereits ein Verbrechen

Im Kampf gegen Kinderpornografie erfolgte 2021 eine Rechtsänderung. Diese hatte zur Folge, dass bereits der bloße Besitz von Kinderpornografie (z.B. kinderpornografische Fotos auf dem Handy) ein Verbrechen darstellt und mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.