Verkehrspolizei Traunstein
Kontrollen des Schwerverkehrs führen zu einigen Anzeigen

17.06.2021 | Stand 19.09.2023, 20:14 Uhr

Traunstein. Am Mittwoch führte die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein Kontrollen im Bereich des Schwerverkehrs auf der BAB A 8 Ost durch. Es kam hierbei zu einigen Anzeigen.

Ein 35-jähriger Kraftfahrer aus der Ukraine wurde mit seinem Sattelzug bei Piding einer Kontrolle unterzogen. Er hatte Gefahrgut geladen. Die Ladung war allerdings so gut wie nicht gesichert. Zudem war ein Reifen am Auflieger derart beschädigt und abgefahren, dass bereits das Stahlgewebe sichtbar war.

Der Ukrainer wurde wegen Verstoßes gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz und anderer Delikte zur Anzeige gebracht. Er durfte ein Bußgeld in Höhe von mehreren hundert Euro hinterlegen. Vor der Weiterfahrt musste er zudem sein Ladung sichern und den schadhaften Reifen wechseln. In diesem Zusammenhang wird auch noch der Verlader des Gefahrguts auf den Sattelauflieger zur Verantwortung gezogen werden.

Ein 75-jähriger Mann aus Österreich wurde mit seinem Lkw MAN bei Siegsdorf einer Kontrolle unterzogen. Ein Auswertung des Kontrollgerätes des Lastkraftwagens war nicht möglich, da der Fahrer keine Fahrerkarte gesteckt hatte. Seine alte Fahrerkarte war abgelaufen. Eine gültige Karte konnte der Österreicher nicht vorweisen. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz zur Anzeige gebracht.

Ähnlich erging es einem 47-jährigen Kraftfahrer aus Österreich, der einen Lastkraftwagen Mercedes von Deutschland nach Österreich überführte. Auch dieser Mann hatte keine Fahrerkarte in das digitale Kontrollgerät gesteckt, so dass auch hier eine Prüfung der Lenk- und Ruhezeiten nicht möglich war. Auch er wurde wegen des gleichen Delikts zur Anzeige gebracht.

Ebenso wie ein 55-jähriger Berufskraftfahrer aus Albanien, der einen Lkw MAN von Deutschland in sein Heimatland überführen wollte. In seinem Fall war das Kontrollgerät schon vor Beginn der Fahrt kaputt, so dass auch in seinem Fall keinerlei Aufzeichnungen vorlagen.

Ein 50-jähriger Slowene wollte ebenfalls ein Fahrzeug überführen. In seinem Fall war es ein Lkw MAN, der nach Slowenien überführt werden sollte. Die Zulassung war allerdings nur für den Raum München gültig, um dort eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Der Slowene ignorierte dies und setzte sogleich nach dem Kauf zur Fahrt nach Slowenien an. Er wurde bei Siegsdorf einer Kontrolle unterzogen. Hier wurde auch festgestellt, dass die vermeintliche Zulassung seines Lastkraftwagens keiner Gültigkeit mehr unterlag.

Auch der Slowene durfte wegen des Zulassungsverstoßes ein Bußgeld an Ort und Stelle hinterlegen. Er musste sich im Anschluss um eine neue, ordnungsgemäße Zulassung seines Lkw MAN kümmern.

Wegen einer nicht vorhandenen Zulassung in Verbindung mit einem Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs wurde ein weiterer Albaner zur Anzeige gebracht, der einen Lkw MAN von Deutschland nach Albanien verbringen wollte. Er hatte an seinem Lastkraftwagen österreichische Kennzeichen angebracht, die so nicht ausgegeben waren. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine entsprechende Sicherheitsleistung zur Durchführung des anstehenden Strafverfahrens auferlegt.