Unglück in Augsburg
Baum erschlägt Kleinkind: Strafbefehl gegen Kontrolleur

26.08.2022 | Stand 22.09.2023, 6:23 Uhr

Eine etwa Zweijährige ist im Juli 2021 auf einem Spielplatz in Augsburg vor den Augen ihrer Schwester von dem umgestürzten Baum getroffen und schwer verletzt worden. −Foto: -/Feuerwehr Augsburg/dpa

Nach dem Tod eines Kleinkindes durch einen umstürzenden Baum in Augsburg hat das dortige Amtsgericht einen Strafbefehl gegen einen städtischen Baumkontrolleur erlassen.



Ihm „wird zur Last gelegt, bei der letzten Kontrolle des Baumbestandes im Mai 2020 Auffälligkeiten, die Hinweise auf einen Pilzbefall ergaben“, nicht bemerkt zu haben, teilte die Augsburger Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Entsprechend habe er weitere Untersuchungen unterlassen und dadurch die fehlende Standsicherheit des Baumes nicht erkannt. „Nach dem Ergebnis umfangreicher Sachverständigengutachten wäre die Gefahr, die von dem Baum ausging, erkennbar gewesen“, so die Anklagebehörde.

Ahornbaum stürzt auf 20 Monate altes Mädchen

Das 20 Monate alte Mädchen hatte im Juli vergangenen Jahres mit seiner Mutter auf einem Spielplatz gespielt, als ein Ahornbaum mit einem Durchmesser von 60 bis 80 Zentimeter umstürzte und die beiden traf. Die damals 28 Jahre alte Mutter und das Kind wurden bei dem Vorfall in einer Parkanlage im Stadtteil Oberhausen schwer verletzt, das Mädchen starb kurz darauf im Krankenhaus. Nach dem Unfall hatte die Stadt mehrere Spielplätze zwischenzeitlich gesperrt und eine Spendenaktion für die betroffene Familie initiiert.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Baumkontrolleur darin fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Wenn der Mann keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, muss er eine vierstellige Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Zudem wurde eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Wenn der 56-Jährige Einspruch einlegt, kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Die Stadt Augsburg gab zunächst keine Stellungnahme zu dem Strafbefehl ab.

− dpa