Ein Mann hat einen Porno mit einem etwa vierjährigen Kind zugeschickt bekommen und weitergeleitet. Gegen den Strafbefehl legte der Anwalt Berufung ein. Als er sagte: "Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen", wurde die Richterin deutlich.
Richterin Eva Ruhland blickte den Rechtsanwalt ungläubig an. Wie könne er bitteschön angesichts des Videos die Sache nur so verharmlosen? Ihre Frage, ob er denn überhaupt das Video gesehen habe, musste der Anwalt einräumen, dass er es nicht gesehen habe. "Ja, aber wenn Sie es gesehen hätten, dann würden Sie Ihre Meinung ändern, Herr Berger", war Richterin Ruhland überzeugt.