Landkreis Mühldorf am Inn
Keine früheren Astrazeneca-Zweitimpfungen - Termine einzuhalten

19.05.2021 | Stand 21.09.2023, 5:14 Uhr

−Symbolbild: Matthias Bein/dpa

Die Zweitimpfungen mit AstraZeneca werden in den Impfzentren weiterhin nach 12 Wochen verabreicht, wie das Landratsamt Mühldorf am Inn am Mittwoch berichtet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte vor kurzem angekündigt, dass der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei einer Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca von bisher 12 auf 8 Wochen verkürzt werden könne. Diese Flexibilisierungsmöglichkeit richte sich jedoch ausschließlich an Arztpraxen, nicht an die Impfzentren, so das Landratsamt.

Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Impfstoff für die Zweittermine in den Impfzentren bereits termingenau bestellt und eine Vorverlegung der Liefertermine nicht möglich sei. Daher gilt für die mit AstraZeneca durchzuführenden Zweitimpfungen in den Impfzentren weiterhin die Vorgabe von 12 Wochen.

Landratsamt: Terminverschiebungen nur in Ausnahmefällen

Darüber hinaus betont das Landratsamt, dass grundsätzlich Termine für Zweitimpfungen von den Impfwilligen einzuhalten sind. "Terminverschiebungen sind aus organisatorischen und logistischen Gründen nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig, die auch durch geeignete Nachweise belegt werden müssen."

Als dringende Ausnahmefälle kommen in Betracht Erkrankungen, die einer Impfung an dem gebuchten Termin entgegenstehen (Nachweis durch ärztliches Attest), oder dringende persönliche Gründe wie ein Todesfall in der engsten Familie. Nicht als dringender persönlicher Grund gelten hingegen insbesondere geplante Urlaubsreisen oder Ähnliches. Impfwilligen, die aus solchen Gründen den Termin verschieben wollen, kann aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden.

− pnp