Junge Frau beim Sex gefilmt

Mann überredet Freundin per Videochat zur Selbstbefriedigung – Geldstrafe für Gehilfen

24.01.2020 | Stand 19.09.2023, 20:08 Uhr

Berchtesgadener Land. Das war mehr als "nur" ein dummer Jungenstreich. Richter Winfried Köpnick findet deutliche Worte: "Das war eine Riesensauerei." Seine scharfen Worte richten sich an zwei junge Männer aus dem Landkreis, die am Donnerstagvormittag im Amtsgericht Laufen vor ihm auf der Anklagebank sitzen. Beide zeigen sich reumütig. Die Vorwürfe, die der Staatsanwalt gegen sie erhebt, geben sie zu. "Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen", sagt einer der beiden Angeklagten.

Im September 2017 hatten die beiden eine damals noch minderjährige Frau dabei gefilmt, wie sie nackt sexuelle Handlungen an sich vornahm. Vorausgegangen war wohl ein Geprahle unter jungen Burschen. "Wollt ihr meine Freundin sehen?", fragte ein 19-jähriger Bekannter die beiden Angeklagten und zeigte ihnen intime Fotos der Geschädigten. Kurzentschlossen kontaktierte er die junge Frau per Videoanruf über WhatsApp und forderte sie auf, sich auszuziehen. Dass noch zwei weitere fremde Personen zusahen, wusste das Mädchen nicht. Ihr Freund nötigte sie dazu, sich selbst zu befriedigen. Wenn sie das nicht tut, habe sie kein Vertrauen zu ihm, setzte er sie unter Druck. Während er auf das Mädel einredete, hielt einer der beiden Angeklagten das Handy. Der zweite filmte die Szene mit einem iPhone. Das Video wurde dann über WhatsApp weiterverbreitet.

Der Freund des Opfers wurde als Haupttäter bereits vom Amtsgericht Traunstein zu 90 Sozialstunden verurteilt. "Da hat er Glück gehabt", meint Richter Winfried Köpnick. Bei der Verhandlung am Donnerstagvormittag in Laufen müssen sich die beiden Gehilfen wegen der Herstellung von Jugendpornographie vor einem Schöffengericht verantworten.

Sie hätten das Mädchen lediglich "verarschen" wollen, so die Aussage der Angeklagten. Das Video dauert knapp sechseinhalb Minuten. "Es fällt mir schwer, das nachzuvollziehen", sagt der vorsitzende Richter. Das Vertrauen des Opfers sei stark missbraucht worden. Sie habe nicht damit gerechnet, dass der Videoanruf gefilmt wird. Auch Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer bezeichnet die Tat als "unterste Schublade". "Das war hinterfotzig", räumen die beiden Männer ein. Hans-Jörg Schwarzer erklärt, dass er seinen Mandanten bereits dazu aufgefordert habe, sich in die damals 17-Jährige hineinzuversetzen. Dabei habe dieser Empathie und Reue gezeigt. "Das Internet vergisst nichts", macht eine Schöffin den beiden Männern das Ausmaß ihrer Tat bewusst.

Wer die Aufnahme weiterverbreitet hat, kann nicht geklärt werden. Um die betroffene junge Frau nicht zusätzlich zu belasten, verzichtet der vorsitzende Richter darauf, sie als Zeugin vorzuladen. Da die jungen Männer geständig sind, ist das auch nicht notwendig. Während einer der beiden Angeklagten zum ersten Mal vor Gericht ist, hat der andere bereits zwei Vorstrafen wegen Beleidigung und Körperverletzung. Diese liegen zeitlich jedoch nach der Tat im September 2017, weshalb Winfried Köpnick und die beiden Schöffen sie nicht in das Urteil einfließen lassen.

"Sie müssen schauen, dass Sie Struktur in Ihr Leben reinbekommen", appelliert Köpnick an den jungen Mann, der weder Schulabschluss noch Berufsausbildung hat. Der Staatsanwalt bezeichnet das Video als besonders abwertend. Obwohl ein Angeklagter bei der Tat bereits volljährig war, gesteht er beiden Jugendstrafe zu. 2000 Euro pro Person seien Tat und Schuld angemessen.

"Mein Mandant ist zu bestrafen", beginnt Rechtsanwalt Schwarzer sein Plädoyer. Jedoch gibt er zu bedenken, dass der Haupttäter lediglich zu 90 Sozialstunden verurteilt wurde. Die Gehilfen sollten daher nicht härter bestraft werden. Sein Kollege Stefan Probst, der den zweiten Angeklagten vertritt, weist zusätzlich auf die zeitliche Distanz zur Tat hin. Beide Männer hätten sich seither sozial gut entwickelt. "Mein Mandant ist wohl kein Genie, aber auf einem guten Weg." Die Verteidiger halten 500 Euro für ausreichend.

Die Richter sprechen letztlich eine Zahlung von 1000 Euro zugunsten wohltätiger Zwecke aus. "Die Angeklagten haben sich über die Tragweite nicht die notwendigen Gedanken gemacht. Das entbindet sie aber nicht von ihrer Verantwortung", erklärt Winfried Köpnick. Das Urteil ist rechtskräftig.