Polizei Vilsbiburg
Jäger verliert seinen Jagdschein

30.05.2018 | Stand 19.09.2023, 5:18 Uhr

Geisenhausen. Jäger verstößt gegen waffen- und jagdrechtliche Bestimmungen

Am 28.05.2018 um 21:50 Uhr wurde der Fahrer eines Geländewagens auf der Landshuter Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei führte der Mann auf der Rücksitzbank seines Wagens ein Jagdgewehr mit sich. Der Fahrzeugführer räumte ein, auf der Jagd gewesen und jetzt auf dem Heimweg zu sein. Eine Überprüfung seines Jagdscheins ergab allerdings, dass dieser nicht mehr gültig war. Außerdem konnte der Jäger keinen Jagderlaubnisschein vorweisen und die von ihm mitgeführte Langwaffe war mit drei Patronen verbotswidrig geladen. Zum Führen der Waffe hätte der Jäger somit einen Waffenschein benötigt. Da zudem sein Jagdschein abgelaufen war und er keinen Jagderlaubnisschein vorweisen konnte, wurde gegen den Waidmann ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Sein abgelaufener Jagdschein wurde durch die Polizeibeamten sichergestellt und an die zuständige Jagdbehörde mit der Bitte um Prüfung der waffen- und jagdrechtlichen Zuverlässigkeit und zurückgeleitet. Im schlimmsten Fall droht dem Jägern nun, neben einer Geldstrafe im Rahmen des Strafverfahrens, der Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse.