Landkreis Rosenheim
Inzidenz zu hoch: Corona-"Notbremse" im Landkreis Rosenheim

22.03.2021 | Stand 22.09.2023, 0:55 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Weil die 7-Tage-Inzidenz von 100 drei Tage in Folge überschritten wurde, treten im Landkreis Rosenheim erneut Corona-Beschränkungen in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt ab Mitternacht.

Ab dann gilt bei privaten Kontakten eine Beschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie einer zusätzlichen Person. Die Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren ist zulässig, wenn sie "nicht geschäftsmäßig" ist und Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Geschäfte müssen geschlossen bleiben, "Click und Meet-Konzepte" dürfen nicht mehr umgesetzt werden, "Click und Collect" bleibt erlaubt. Ausnahmen gelten weiterhin, etwa für Baumärkte und Gärtnereien.

Ausnahme für Fahrschulen

Außerschulische Bildung "in Präsenzform" ist nicht mehr möglich. Auch Musikunterricht ist untersagt. Ausgenommen sind dagegen Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sowie der theoretische und praktische Fahrschulunterricht.

Ab Dienstagabend gilt im Landkreis Rosenheim von 22 Uhr bis 5 Uhr auch wieder eine nächtliche Ausgangssperre. In der Allgemeinverfügung werden aber auch Ausnahmen genannt: Dies sind etwa medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, unaufschiebbare medizinische Behandlungen, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten.

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