Weil der Bund noch keine Vollzugsregeln für die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorgelegt hat, erwägt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) eigene Vollzugsregeln zu erlassen.
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Gegebenenfalls müsse Bayern "selbst überlegen, wie wir eigene Vollzugsregeln definieren, damit die Versorgung nicht gefährdet ist", sagte Holetschek im Interview mit der Passauer Neuen Presse. Geregelt werden müsse, wie ab dem 15. März genau zu verfahren sei. "Es muss einen Abwägungsprozess geben. Denn auf der einen Seite steht zwar die Impfpflicht, auf der anderen Seite geht es aber natürlich auch um die Versorgungssicherheit. Wir müssen wissen, welche Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten gelten", sagte Holetschek.
Dies könne man "nicht bei den ohnehin hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern abladen, nach dem Motto: Lasst Euch etwas einfallen. Wenn der Bund schon ein Gesetz auf den Weg bringt, dann muss er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstellt. Hier brauchen wir sehr rasch Details". Zugleich stellte Holetschek aber klar: "Ein Freifahrtschein für Ungeimpfte ist das natürlich nicht."